Steuer-Spritze für Ärzte: Warum Mediziner jetzt eine Service-GmbH brauchen

Kurz & knapp
- Steuerersparnis: Verlagerung von Gewinnen vom 45-%-Einkommensteuersatz in die 30-%-Besteuerung der GmbH.
- Berufsrecht: Keine Umwandlung der eigentlichen Praxis nötig – die medizinische Tätigkeit bleibt unangetastet.
- Leistungsportfolio: Die GmbH übernimmt alle nicht-ärztlichen Aufgaben wie Marketing, Abrechnung, IT oder Qualitätsmanagement.
- Vermögensaufbau: Erzielte Überschüsse können hocheffizient in Immobilien oder ETFs reinvestiert werden.
- Familienabsicherung: Einfache Beteiligung von Angehörigen zur optimalen Nutzung von Freibeträgen und zur Erbschaftsteuerplanung.
Als Arzt oder Zahnarzt gehören Sie 2026 oft zu den Höchststeuerzahlern.
Während Ihre Praxis operativ auf höchstem Niveau läuft, verschenken Sie bei der Steuer oft fast die Hälfte Ihres Einkommens.
Viele Mediziner schrecken vor einer GmbH zurück, da das Berufsrecht der Umwandlung der Praxis oft im Weg steht.
Doch es gibt einen rechtssicheren Weg, die Vorteile der Kapitalgesellschaft zu nutzen, ohne die Praxisform anzutasten.
Das Modell der Service-GmbH: Strategische Trennung
Die Lösung liegt in der Gründung einer eigenständigen Service-GmbH parallel zu Ihrer Praxis.
Diese Gesellschaft übernimmt alle Funktionen, die nicht unmittelbar zur Heilkunde gehören.
Dazu zählen beispielsweise das Praxismanagement, die Buchhaltung, das Marketing, IT-Services oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter.
Ihre Praxis zahlt für diese Leistungen ein marktübliches Entgelt an die GmbH.
Der Effekt: In der Praxis sinkt der Gewinn, der sonst mit bis zu 45 % versteuert würde.
In der GmbH kommt dieser Gewinn an, unterliegt dort aber nur einer Belastung von rund 30 %.
Diese Differenz bildet das Fundament für Ihren beschleunigten Vermögensaufbau.
Reinvestition statt Konsum: Der Zinseszinseffekt
Das in der GmbH verbleibende Kapital ist kein "totes" Geld.
Es arbeitet für Sie.
Da Sie deutlich mehr Liquidität behalten, können Sie diese innerhalb der Struktur reinvestieren.
Besonders attraktiv ist die Kombination mit einer Immobilien-GmbH, in der Mieteinnahmen oft nur mit 15 % besteuert werden.
Durch die höhere Masse an verfügbarem Kapital vergrößert sich der Zinseszinseffekt drastisch, verglichen mit Investitionen aus dem bereits hoch versteuerten Privatvermögen.
Die gefährlichsten Fallen bei der Umsetzung
Trotz der enormen Vorteile ist bei der Konstruktion äußerste Präzision gefragt.
Ein kritischer Fehler ist es, wenn die Service-GmbH ungewollt zum Betriebsvermögen der Praxis wird.
In einem solchen Fall müssten Sie bei einer späteren Praxisaufgabe den gesamten Wertzuwachs der GmbH versteuern.
Zudem müssen die Leistungsbeziehungen zwischen Praxis und GmbH unbedingt dem Fremdvergleich standhalten, um keine verdeckte Gewinnausschüttung zu riskieren.
Machen Sie Ihre Struktur fit für die Zukunft
Die Service-GmbH ist für gut verdienende Mediziner eines der mächtigsten Werkzeuge zur Steuergestaltung.
Sie ermöglicht es Ihnen, die steuerlichen Vorteile von Unternehmen zu nutzen, während Sie sich in Ihrer Praxis voll auf Ihre Patienten konzentrieren können.
Wollen Sie Ihre Steuerlast als Mediziner systematisch senken?
Wir analysieren Ihre Praxisstruktur und zeigen Ihnen, wie Sie mit einer rechtssicheren Service-GmbH den Grundstein für Ihr Familienvermögen legen.

Häufige Fragen & Antworten
Warum ist die GmbH steuerlich so viel attraktiver als die Einzelpraxis?
In der Praxis unterliegen Ihre Gewinne dem persönlichen Steuersatz (bis zu 45 %). Die GmbH zahlt hingegen nur ca. 15 % Körperschaftsteuer und ca. 15 % Gewerbesteuer, was eine Reinvestitionsquote von 70 % ermöglicht.
Was darf die Service-GmbH genau an die Praxis fakturieren?
Grundsätzlich alle nicht-medizinischen Leistungen. Dazu gehören unter anderem Personalgestellung im Verwaltungsbereich, IT-Wartung, Abrechnungsleistungen, Reinigung oder die Bereitstellung von Medizintechnik.
Muss ich meine Praxis für dieses Modell aufgeben?
Nein. Die Praxis bleibt als freiberufliche Tätigkeit bestehen. Die Service-GmbH ist ein Zusatzmodul, das die Praxis wirtschaftlich unterstützt und steuerlich entlastet.
Kann ich meine Familienmitglieder an der GmbH beteiligen?
Ja, das ist ein zentraler Vorteil. Durch die Beteiligung von Ehepartnern oder Kindern können Gewinne verteilt und Schenkungsteuerfreibeträge bereits frühzeitig strategisch genutzt werden.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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