Investitionsabzugsbetrag clever nutzen

Kurz & knapp
- IAB senkt Gewinn im Voraus
- Steuererstattung schafft Eigenkapital
- Investition muss später erfolgen
- Grenze: max. 200.000 € Gewinn p.a.
- Kreative Lösung mit Zweitgesellschaft möglich
Mit dem Investitionsabzugsbetrag Steuern sparen und Liquidität gewinnen
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein echter Liquiditäts-Booster für kleine und mittlere Unternehmen.
Wer plant, in den kommenden drei Jahren zu investieren, kann bereits heute einen Teil der künftigen Ausgaben steuermindernd ansetzen – und dadurch Steuern sparen oder sogar zurückerhalten.
Was ist der IAB?
Verankert in § 7g EStG, erlaubt der IAB es Unternehmern, bis zu drei Jahre im Voraus 50 % der geplanten Investitionskosten steuermindernd geltend zu machen.
Dadurch entsteht in der aktuellen Steuererklärung ein Verlust bzw. geringerer Gewinn, der:
- zu geringerer Steuerlast führt oder
- sogar zu Steuererstattungen führen kann
Das Besondere: Diese „Ersparnis“ steht Ihnen als Eigenkapital für die spätere Investition zur Verfügung.
"Der IAB ist wie eine Steuervorauszahlung, die Sie zurückholen können – und damit Ihre Investition finanzieren."
Voraussetzungen: Wer darf den IAB nutzen?
- Nur für kleinere Unternehmen mit einem steuerlichen Gewinn bis max. 200.000 € pro Jahr
- Es muss eine konkrete Investitionsabsicht bestehen (z. B. Kauf einer Maschine)
- Die Investition muss innerhalb von 3 Jahren erfolgen
Wie funktioniert der IAB konkret?
- Planung: Sie erklären bereits heute (z. B. 2024), dass Sie in den nächsten 3 Jahren investieren wollen
- Ansatz in der Steuer: Sie setzen 50 % der geschätzten Kosten als Aufwand ab (max. 200.000 €)
- Ergebnis: Weniger zu versteuernder Gewinn = Steuerersparnis oder Erstattung
- Spätere Investition: Beim Kauf wird der IAB aufgelöst; zusätzlich kann eine Sonderabschreibung (20 %) genutzt werden
Was tun, wenn die Gewinngrenze überschritten ist?
Auch für Unternehmen mit höherem Gewinn kann sich ein IAB lohnen – indirekt:
- Beispiel: Ihre GmbH hat 300.000 € Gewinn – kein IAB möglich
- Sie haben aber eine zweite Gesellschaft (z. B. vermögensverwaltende GmbH) mit Gewinn unter 200.000 €
- Diese Gesellschaft kann den IAB bilden
- Die Investition (z. B. Maschine) wird von ihr gekauft und an die erste GmbH vermietet
Wichtig: Die betriebliche Nutzung der Investition muss bei mindestens 90 % liegen.
Risiken: Was passiert, wenn die Investition nicht erfolgt?
- Der IAB wird rückwirkend aufgelöst
- Nachträgliche Steuernachzahlung + Verzinsung mit 1,8 % p.a.
- Daher: IAB nur bei ernsthafter Investitionsabsicht nutzen
Mit dem IAB clever vorausplanen
Der Investitionsabzugsbetrag ist ein wirkungsvolles Werkzeug für vorausschauende Unternehmer. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann heute schon Steuern sparen – und morgen investieren.
Unser Tipp: Nutzen Sie den IAB nicht allein, sondern als Teil einer durchdachten Gesamtstrategie. Gerade bei mehreren Gesellschaften lässt sich hier viel gestalten.
Jetzt steuerlich vorausschauend handeln
Lassen Sie sich beraten, ob und wie der IAB für Sie sinnvoll einsetzbar ist.
Häufige Fragen & Antworten
Sie können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits 3 Jahre vor der Investition steuermindernd ansetzen. Die Abschreibung reduziert Ihren Gewinn, was zu einer geringeren Steuerlast oder sogar zu einer Erstattung führt.
Der IAB kann für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden, z. B. Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Equipment, sofern diese fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
Maximal dürfen 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten angesetzt werden, bei einem Höchstbetrag von 200.000 € (bezogen auf den Gewinn).
Wenn Sie planen, in den nächsten Jahren zu investieren und aktuell steuerlich entlastet werden wollen. Ideal ist er für Unternehmen mit einem Gewinn unter 200.000 €.
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