Firmenwagen ohne 1%-Regelung & Fahrtenbuch

Kurz & knapp
- Firmenwagen steuerlich clever privat kaufen
- GmbH mietet Wagen – keine 1%-Regelung nötig
- Privatverkauf nach 1 Jahr steuerfrei möglich
- Voller Betriebsausgabenabzug in der GmbH
- Vorsteuerabzug bleibt bei umsatzsteuerlicher Vermietung erhalten
Firmenwagen ohne Fahrtenbuch & 1%-Regelung – so geht’s
Viele Unternehmer möchten ihren Firmenwagen vollständig steuerlich absetzen, ohne sich mit der 1%-Regelung oder einem Fahrtenbuch herumschlagen zu müssen.
Doch geht das wirklich?
Ja – mit einem cleveren Umweg über die private Ebene.
Das Problem mit der GmbH-Variante
Kauft Ihre GmbH den Firmenwagen, gilt:
Sie müssen entweder die 1%-Regelung anwenden oder ein lückenloses Fahrtenbuch führen, um die Privatnutzung zu erfassen.
Zudem führt ein späterer Verkauf zu einer steuerpflichtigen Veräußerung in der GmbH.
Die bessere Lösung: Privat kaufen, an GmbH vermieten
Schritt für Schritt:
- Sie kaufen den Wagen privat und schreiben ihn steuerlich über 6 Jahre ab (z. B. 60.000 € Kaufpreis = 10.000 € Abschreibung p.a.).
- Sie vermieten den Wagen an Ihre GmbH mit marktüblicher Leasinggebühr (z. B. 10.000 € p.a.).
- In der GmbH gelten alle Betriebskosten (Tanken, Reparaturen etc.) als Betriebsausgaben.
- Es fällt keine 1%-Regelung an, da die GmbH den Wagen nicht privat nutzt.
Diese Vermeidung der Privatnutzung auf GmbH-Ebene ist der entscheidende Vorteil.
Steuerfreier Verkauf nach 1 Jahr
Privat können Sie den Wagen nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.
Wäre der Wagen in der GmbH, wäre der Verkaufserlös steuerpflichtig.
Beispiel: Nach 6 Jahren ist der Wagen noch 20.000 € wert – privat ist dieser Gewinn steuerfrei, in der GmbH müssten Sie ihn versteuern.
Was ist mit der Umsatzsteuer?
Auch das lässt sich lösen:
Wenn Sie den Wagen umsatzsteuerpflichtig an Ihre GmbH vermieten, kann die GmbH die Vorsteuer voll ziehen.
Wichtig: Dazu müssen Sie als Privatperson umsatzsteuerlich erfasst sein – in vielen Fällen problemlos möglich.
Tabelle: Vergleich GmbH-Kauf vs. Privatvermietung
Kriterien im Überblick
| Kriterium | GmbH-Kauf | Privatkauf + Vermietung |
|---|---|---|
| Privatnutzung erfassen | Ja (1 % oder Fahrtenbuch) | Nein |
| Betriebsausgabenabzug | Ja | Ja (in der GmbH) |
| Vorsteuerabzug | Ja | Ja (bei USt-pflichtiger Vermietung) |
| Verkauf nach 1 Jahr | Steuerpflichtig | Steuerfrei |
| Gestaltungsspielraum | Eingeschränkt | Hoch |
Fazit: Clever gestalten lohnt sich
Mit der privaten Vermietungslösung umgehen Sie nicht nur unnötigen Verwaltungsaufwand wie Fahrtenbuch oder 1%-Regelung.
Sie profitieren auch von einem steuerfreien Verkauf und erhalten gleichzeitig alle Vorteile der Betriebsausgaben in Ihrer GmbH.
Vereinbaren Sie jetzt Ihr Erstgespräch
Sie möchten herausfinden, ob dieses Modell zu Ihrer Situation passt?
Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre optimale Gestaltung finden.

Häufige Fragen & Antworten
Wann ist ein Fahrtenbuch für Firmenwagen nicht notwendig?
Wenn der Firmenwagen nicht über die GmbH genutzt wird, sondern privat gekauft und vermietet wird, ist kein Fahrtenbuch erforderlich. Die GmbH nutzt das Fahrzeug dann nur betrieblich.
Kann man einen Firmenwagen ohne 1%-Regelung fahren?
Ja. Mit dem Modell der privaten Vermietung an die eigene GmbH entfällt die 1%-Regelung, weil die GmbH keine Privatnutzung verbucht.
Ist ein Fahrtenbuch bei der 1%-Regelung notwendig?
Nein. Die 1%-Regelung ersetzt das Fahrtenbuch. Wer sie nicht anwenden möchte, braucht aber alternativ ein Fahrtenbuch – oder eben die private Leasinglösung.
Wann muss man die 1%-Regelung nicht zahlen?
Wenn das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen ist oder nicht privat genutzt wird, entfällt die Regelung. Genau das ist beim beschriebenen Modell der Fall.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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