Ehegattenschaukel mit GbR optimieren

Kurz & knapp
- Ehegattenschaukel spart Steuern bei Immobilienübertragung
- Durch GbR-Konstruktion fallen keine Notargebühren an
- Keine Einkommen- oder Grunderwerbsteuer bei Übertragung
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten für den Erwerber
- Anteile können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden
Steuern sparen mit der optimierten Ehegattenschaukel
Die sogenannte Ehegattenschaukel ist unter Immobilieninvestoren bereits ein beliebtes Mittel zur Steueroptimierung. Doch mit einem simplen Trick lässt sich das Modell noch weiter verbessern: durch die Zwischenschaltung einer GbR. Wie das geht und welche Vorteile das bringt, erklären wir in diesem Beitrag.
Was ist die klassische Ehegattenschaukel?
Bei der klassischen Variante verkauft ein Ehepartner eine Immobilie, die sich länger als 10 Jahre im Privatvermögen befindet, an den anderen Ehepartner.
Vorteile:
- Keine Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn (wegen Spekulationsfrist)
- Keine Grunderwerbsteuer (wegen Sonderregelung für Ehepartner)
- Der "neue Eigentümer" kann die Abschreibung wieder von vorne beginnen
- Möglichkeit zur steuerwirksamen Zinszahlung über ein Verkäuferdarlehen
Der Haken: Notarkosten
Einziger Nachteil: Der Verkauf muss notariell beurkundet werden, da es sich um einen Immobilienverkauf handelt. Das kostet Zeit und Geld.
Die Lösung: GbR dazwischenschalten
Um diese Notarkosten zu sparen, kann ein cleverer Umweg genutzt werden: die Gründung einer GbR zwischen den Ehepartnern.
So funktioniert’s Schritt für Schritt:
- GbR gründen:
- Kein Notar nötig, ein einfacher Vertrag oder sogar ein Handschlag reicht (schriftlicher Vertrag empfohlen)
- Kein Notar nötig, ein einfacher Vertrag oder sogar ein Handschlag reicht (schriftlicher Vertrag empfohlen)
- Anteile clever verteilen:
- Der bisherige Immobilieneigentümer hält 0 %, der andere Ehepartner 100 % der Anteile
- Der bisherige Immobilieneigentümer hält 0 %, der andere Ehepartner 100 % der Anteile
- Immobilie an GbR übertragen:
- Steuerfrei, da der Verkauf an die GbR im Rahmen der bestehenden Eigentumsverhältnisse stattfindet
- Steuerfrei, da der Verkauf an die GbR im Rahmen der bestehenden Eigentumsverhältnisse stattfindet
- Vorteile nutzen:
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten
- Verkäuferdarlehen mit Zinsabzug beim einen und Besteuerung mit nur 25 % beim anderen Ehepartner
- Neue Abschreibungsmöglichkeiten
Das Extra-Plus: Verkauf der Anteile
Nach Ablauf von 10 Jahren kann die Immobilie erneut steuerfrei veräußert werden – diesmal nicht direkt, sondern durch den Verkauf der GbR-Anteile.
Warum ist das clever?
"Da die Immobilie formal im Besitz der GbR bleibt, muss nichts im Grundbuch geändert werden. Es reicht, die Anteile zu verkaufen – und das spart erneut Notarkosten."
Diese Variante nutzt also nicht nur die Vorteile der Ehegattenschaukel, sondern vermeidet gleichzeitig doppelte Notarkosten und erhöht die steuerliche Flexibilität.
Fazit
Die Kombination aus Ehegattenschaukel und GbR-Struktur ist ein Paradebeispiel für vorausschauende, steueroptimierte Planung.
Wenn Sie ähnliche Optimierungspotenziale bei Ihren Immobilieninvestments entdecken möchten:
Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch – wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie.

Häufige Fragen & Antworten
Wann liegt eine Ehegatten-GbR vor?
Eine Ehegatten-GbR liegt vor, wenn zwei Ehepartner gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen, z. B. zur Verwaltung einer Immobilie. Dies kann formlos erfolgen, sollte aber schriftlich dokumentiert sein.
Kann ein Ehepaar eine GbR gründen?
Ja. Ehepartner können jederzeit gemeinsam eine GbR gründen. Voraussetzung ist nur ein gemeinsamer Zweck, z. B. Vermietung oder Verwaltung einer Immobilie.
Wie werden Immobilieneinkünfte aus einer GbR besteuert?
Die Einkünfte werden anteilig den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert. Die GbR selbst ist nicht steuerpflichtig, wohl aber die Gesellschafter.
Welche Rechte und Pflichten haben Ehepartner im Gesellschaftervertrag einer GbR?
Das regelt der Gesellschaftsvertrag. Beide Ehepartner sind Gesellschafter mit bestimmten Rechten (z. B. Gewinnbeteiligung) und Pflichten (z. B. Mitwirkungspflicht). Es empfiehlt sich, die Verteilung der Anteile und Aufgaben klar zu regeln.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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