300 Millionen Euro Steuerhinterziehung? Die Wahrheit hinter den Schlagzeilen

Schlagzeilen-Check: Warum 300 Mio. € Influencer-Umsatz nicht 300 Mio. € Steuerschulden bedeuten und worauf Creator bei der Prüfung durch das LBF achten müssen.
2.11.26
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Umsatz vs. Steuer: Die mediale Zahl von 300 Mio. € bezieht sich auf Bruttoumsätze, nicht auf die tatsächliche Steuerschuld.
  • Datenabgleich: Das LBF in NRW wertet gezielt Daten von Plattformen wie OnlyFans, YouTube und Instagram aus.
  • Sachwerte: Auch erhaltene Produkte, Reisen oder Kameras sind steuerpflichtig und müssen deklariert werden.
  • Betriebsausgaben: Hohe Ausgaben für Technik und Produktion mindern den zu versteuernden Gewinn erheblich.
  • Beratungspflicht: Viele Fehler entstehen durch Unwissenheit beim Start als Nebentätigkeit ohne professionelle Begleitung.

In den letzten Tagen sorgten Berichte über eine angebliche Steuerhinterziehung in Höhe von 300 Millionen Euro durch Influencer in NRW für Aufsehen.

Doch wer die Zahlen genauer analysiert, erkennt schnell, dass hier oft Bruttoumsätze mit Steuerschulden verwechselt werden.

Als Steuerberater ist es mir wichtig, dieses Thema sachlich einzuordnen.

Warum Umsatz nicht gleich Steuerlast ist

Die Summe von 300 Millionen Euro, die das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) ermittelt hat, stellt lediglich den geschätzten Umsatz der untersuchten 6.000 Influencer dar.

In der steuerlichen Realität müssen von diesem Betrag zunächst die Betriebsausgaben abgezogen werden.

Werden beispielsweise 50 % für Personal, Technik und Miete aufgewendet, halbiert sich der zu versteuernde Gewinn bereits auf 150 Millionen Euro.

Bei einem durchschnittlichen Steuersatz läge die tatsächliche Steuerlast damit weit unter der in den Schlagzeilen genannten Summe.

Dennoch zeigt der Fall: Das Finanzamt schaut bei Plattform-Einnahmen mittlerweile sehr genau hin.

Die unterschätzte Gefahr der Sachzuwendungen

Ein häufiges Versäumnis in der Creator-Economy ist die Versteuerung von Sachwerten.

Alles, was Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit erhalten – ob ein kostenloses Smartphone, eine Kamera oder ein Hotelaufenthalt –, gilt als Einnahme.

Diese Werte müssen in der Einnahmen-Überschussrechnung erfasst werden.

Viele Influencer starten ihr Business als Hobby und sind sich dieser Pflicht schlicht nicht bewusst, was bei einer späteren Betriebsprüfung zu teuren Nachzahlungen führen kann.

Professionalisierung ist der beste Schutz

Die Schlagzeilen zeigen vor allem eines: Die Finanzverwaltung hat ihre Prüfungsmechanismen für digitale Geschäftsmodelle massiv verschärft.

Wer als Influencer langfristig erfolgreich sein will, kommt um eine frühzeitige und transparente Steuerberatung nicht herum.

Haben Sie Einnahmen über soziale Plattformen und sind unsicher bei der Versteuerung?

Wir helfen Ihnen, Ihre Buchhaltung rechtssicher zu gestalten und bereiten Sie optimal auf mögliche Rückfragen des Finanzamts vor.

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Häufige Fragen & Antworten

Wie kann ich meine Steuerlast als Influencer legal senken?

Der wichtigste Hebel ist die lückenlose Dokumentation aller Betriebsausgaben, von der Kameraausrüstung bis hin zu Reisekosten für Videoproduktionen.

Ist jede steuerliche Korrektur automatisch eine Straftat?

Nein. Oft handelt es sich um Buchungsfehler oder fehlendes Wissen. Eine Strafverfolgung droht meist nur bei vorsätzlicher und systematischer Hinterziehung.

Welche Plattformen werden vom Finanzamt überwacht?

Behörden werten Daten fast aller relevanten Plattformen aus, darunter YouTube, TikTok, Instagram, Twitch und OnlyFans.

Muss ich Geschenke von Kooperationspartnern wirklich versteuern?

Ja, Sachzuwendungen gelten als Betriebseinnahmen und müssen mit ihrem Marktwert in der Buchhaltung erfasst werden.

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Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:

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