Warum eine Familienstiftung? Vermögen schützen und Steuern optimieren

Kurz & knapp
- Niedrige Besteuerung: Mieten, Dividenden und Lizenzen werden in der Stiftung oft nur mit 15,8 % (Körperschaftsteuer) belastet.
- Maximale Kontrolle: Als Stifter können Sie Vorstand auf Lebenszeit bleiben und über Strategie und Auszahlungen bestimmen.
- Asset Protection: Das Vermögen ist vor Gläubigern, Scheidungen und Pflichtteilsansprüchen geschützt.
- Planbare Erbschaftsteuer: Statt Steuer bei jedem Generationswechsel fällt nur alle 30 Jahre die Erbersatzsteuer an.
- Struktur: Die Stiftung ist eine „herrenlose“ juristische Person – sie gehört sich selbst.
Viele Unternehmer investieren jahrelang Herzblut in ihr Business.
Doch mit wachsendem Vermögen steigen die Risiken: Erbstreitigkeiten, hohe Steuerbelastungen beim Generationswechsel oder der Zugriff von Gläubigern.
Die Familienstiftung bietet hier eine Lösung, die weit über das klassische „Steuersparen“ hinausgeht.
Der rechtliche Rahmen: Was ist eine Familienstiftung?
Eine Familienstiftung ist eine eigene juristische Person.
Man kann sie sich als ein „Zuhause für Ihr Vermögen“ vorstellen.
In einer Satzung legen Sie als Stifter die Spielregeln fest: Wer bekommt wann, wie viel und wofür?
Das Besondere: Die Stiftung hat keine Eigentümer oder Gesellschafter. Sie gehört sich selbst. Dadurch ist das eingebrachte Vermögen dauerhaft verselbstständigt und von persönlichen Risiken der Familienmitglieder (wie Insolvenz oder Scheidung) entkoppelt.
Kontrolle behalten: Eigentum abgeben, Macht behalten
Ein häufiges Missverständnis ist, dass man mit der Gründung einer Stiftung die Macht über sein Geld verliert.
Das Gegenteil ist der Fall:
- Sie geben zwar das zivilrechtliche Eigentum an die Stiftung ab.
- Sie behalten jedoch die volle Kontrolle, indem Sie sich selbst zum Vorstand auf Lebenszeit ernennen.
Sie entscheiden weiterhin über die Anlagestrategie, das Timing von Ausschüttungen und die langfristige Ausrichtung – weit über Ihr eigenes Leben hinaus.
Die massiven Steuervorteile der Stiftung
Während Privatpersonen ihre Einkünfte mit bis zu 45 % versteuern müssen, genießt die Familienstiftung privilegierte Sätze.
Wenn sie rein vermögensverwaltend tätig ist, zahlt sie in der Regel nur 15 % Körperschaftsteuer (zzgl. Soli).
Ein Praxisbeispiel zur Lizenzierung:Ihre operative GmbH nutzt eine Marke, die der Familienstiftung gehört. Die GmbH zahlt für die Nutzung eine Lizenzgebühr an die Stiftung.
- Die GmbH setzt die Zahlung als Betriebsausgabe ab (Steuerersparnis ca. 30 %).
- Die Stiftung versteuert diese Einnahme nur mit ca. 15 %.
Ergebnis: Ein Steuer-Arbitrage-Effekt von 15 %, der direkt in den Vermögensaufbau der Familie fließt.
Erbersatzsteuer: Planbarkeit statt böser Überraschungen
Normalerweise schlägt das Finanzamt bei jedem Erbfall massiv zu.
Da eine Stiftung jedoch nicht „sterben“ kann, hat der Gesetzgeber die Erbersatzsteuer eingeführt.
Alle 30 Jahre wird simuliert, dass das Vermögen an zwei Kinder übergeht.
Der große Vorteil: Dieser Termin ist auf den Tag genau planbar.
Sie haben drei Jahrzehnte Zeit, um durch Freibeträge, geschickte Investitionen in Betriebsvermögen oder andere Gestaltungen die Steuerlast auf ein Minimum zu reduzieren oder sogar gänzlich zu vermeiden.
Wer sollte über eine Familienstiftung nachdenken?
Die Stiftung ist kein „08/15-Produkt“. Sie ist ideal für Unternehmer und Privatpersonen mit:
- Substanziellem Vermögen (Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, liquide Mittel).
- Dem Wunsch nach langfristigem Schutz über Generationen hinweg.
- Bedarf an einer Haftungsbarriere (Asset Protection).
Wichtig ist eine saubere Errichtung.
Da die Einbringung von Vermögen als Schenkung gilt, müssen Freibeträge (z. B. 400.000 € für Kinder) und spezielle Verschonungsregeln für Betriebsvermögen punktgenau genutzt werden.
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Eine Familienstiftung ist ein mächtiges Werkzeug für die Ewigkeit, erfordert aber eine exzellente Planung.
Wir bei Rohlmann StB sind spezialisiert auf die Errichtung und laufende Betreuung von Stiftungsstrukturen.
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Gemeinsam prüfen wir, ob die Familienstiftung der richtige Weg für Ihren Vermögensschutz ist.
Häufige Fragen & Antworten
Werden Ausschüttungen der Stiftung an die Familie besteuert?
Ja, Ausschüttungen an die Begünstigten (Destinatäre) unterliegen in der Regel der Kapitalertragsteuer. Nutzt man jedoch die Grundfreibeträge von Familienmitgliedern ohne eigenes Einkommen (z. B. Kinder), können erhebliche Beträge steuerfrei ausgezahlt werden.
Ist das Vermögen in der Stiftung sicher vor Gläubigern?
Ja, nach Ablauf bestimmter Anfechtungsfristen ist das Stiftungsvermögen dem Zugriff privater Gläubiger entzogen. Da es nicht mehr zum Privatvermögen des Stifters gehört, bietet es einen exzellenten Schutz bei Haftungsrisiken.
Kann ich eine Stiftung auch nachträglich gründen?
Eine Gründung ist jederzeit möglich. Allerdings muss die Übertragung des Vermögens (Immobilien, Firmenanteile) steuerlich sorgfältig geplant werden, um keine unnötige Schenkungsteuer auszulösen.
Was passiert nach 30 Jahren mit der Erbersatzsteuer?
Nach 30 Jahren wird die Steuer fällig, wobei hohe Freibeträge und Verschonungsregeln (insbesondere für Unternehmen) angewendet werden können. Durch eine vorausschauende Gestaltung der Satzung und des Portfolios lässt sich diese Last oft massiv senken.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:


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