GmbH-Anteile steuerfrei auf Holding übertragen

Kurz & knapp
- GmbH-Anteile lassen sich steuerfrei auf eine Holding übertragen
- Der Schlüssel ist der "qualifizierte Anteilstausch"
- Voraussetzung: Stimmenmehrheit der Holding an der GmbH
- Haltefrist von 7 Jahren unbedingt einhalten
- Auch bei <50 % Anteilen gibt es Lösungen (Spezialfall)
GmbH-Anteile steuerfrei auf eine Holding übertragen: So geht's
Sie besitzen bereits eine GmbH und möchten in eine Holdingstruktur wechseln?
Dann können Sie durch einen geschickten Schachzug Ihre Anteile steuerfrei auf eine Holding übertragen – mit langfristig großem steuerlichen Potenzial.
Warum überhaupt eine Holdingstruktur?
Eine Holdingstruktur bietet gleich mehrere Vorteile:
- Gewinnausschüttung nahezu steuerfrei (1,5 % effektive Steuerlast)
- Verkauf von GmbH-Anteilen mit nur 1,5 % Steuerbelastung
- Vermögensschutz durch eine zusätzliche Haftungsbarriere
Der Trick: Der "qualifizierte Anteilstausch"
Mit dem sogenannten qualifizierten Anteilstausch können Sie Ihre GmbH-Anteile steuerneutral auf die Holding übertragen. Das funktioniert so:
Sie übertragen Ihre Anteile an der operativen GmbH an Ihre neu gegründete Holding-GmbH und erhalten im Gegenzug Anteile an der Holding.
Wichtig: Das funktioniert nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für den steuerfreien Anteilstausch
- Neugründung der Holding vor der Übertragung
- Rückgabe von Anteilen: Sie erhalten neue Anteile an der Holding im Gegenzug für Ihre GmbH-Anteile
- Stimmenmehrheit: Die Holding muss nach der Transaktion die Stimmenmehrheit an der operativen GmbH besitzen
Voraussetzungen im Überblick
Voraussetzung | Erfüllt? |
---|---|
Holding-GmbH gründet | Ja |
Anteile an Holding erhalten | Ja |
Stimmenmehrheit gesichert | Über 50 %: Ja |
Achtung: Haltefrist einhalten
Damit der Anteilstausch steuerfrei bleibt, müssen Sie eine Haltefrist von 7 Jahren einhalten.
Verstoßen Sie gegen diese Frist, droht eine rückwirkende Besteuerung der gesamten Einbringung.
Das bedeutet: Der steuerfreie Vorteil würde nachträglich entfallen.
Sonderfall: Weniger als 50 % der Anteile
Was ist, wenn Sie nicht die Mehrheit der GmbH-Anteile besitzen? Zum Beispiel bei einer 50/50-Konstellation mit einem Geschäftspartner?
In solchen Fällen ist der Anteilstausch nicht automatisch steuerfrei.
Aber keine Sorge: Rohlmann StB hat hier spezialisierte Lösungen entwickelt, um dennoch eine steueroptimierte Strukturierung zu ermöglichen.
Fazit: Mit Know-how steuerfrei zur Holdingstruktur
Der steuerfreie Anteilstausch ist eine effektive Strategie, um GmbH-Anteile ins Betriebsvermögen einer Holding zu überführen – mit klaren Steuervorteilen.
Allerdings: Nur wer die Regeln kennt (und einhält), kann diese legalen Spielräume wirklich nutzen.
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Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch, und wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre GmbH-Anteile optimal übertragen – steuerfrei und rechtssicher.

Häufige Fragen & Antworten
Durch notarielle Abtretung der Anteile – bei Einbringung in eine Holding via Anteilstausch kann dies steuerneutral erfolgen.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja, z. B. bei Familiengesellschaften oder im Rahmen von Freibeträgen. Eine individuelle Beratung ist ratsam.
Nur unter bestimmten Bedingungen, z. B. durch einen qualifizierten Anteilstausch mit Stimmenmehrheit und Haltefrist.
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad, dem Unternehmenswert und möglichen Freibeträgen ab. Bei richtiger Strukturierung lässt sich hier viel optimieren.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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