GmbH-Anteile steuerfrei übertragen: Warum die Stiftung die Holding schlägt

GmbH-Anteile (z. B. 33 %) ohne Holding-Sperrfrist steuerfrei in eine Familienstiftung übertragen? Erfahren Sie, wie Sie Steuerlast in Vermögen wandeln.
2.11.26
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Keine 51%-Hürde: Im Gegensatz zur Holding ist die steuerfreie Übertragung auch bei Minderheitsbeteiligungen (z. B. 33 %) möglich.
  • Keine Sperrfrist: Da kein Anteilstausch stattfindet, entfällt die siebenjährige Haltefrist nach dem Umwandlungssteuergesetz.
  • Niedrige Dividendensteuer: Ausschüttungen an die Stiftung werden effektiv mit nur ca. 0,75 % versteuert.
  • Schenkung statt Verkauf: Durch die Einbringung als Schenkung wird die Einkommensteuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn vermieden.
  • Generationenplanung: Die Stiftung sichert das Familienvermögen und ermöglicht steueroptimierte Mittelverwendung für die Ausbildung der Kinder.

Wer als Gesellschafter einer GmbH über eine Holding nachdenkt, stößt oft auf ein Problem: die 51%-Hürde.

Um Anteile steuerneutral in eine Holding GmbH einzubringen, muss diese danach die Mehrheit der Stimmrechte halten.

Für Unternehmer in einer Dreier-Konstellation mit jeweils 33 % ist dieser Weg versperrt.

Doch es gibt eine hocheffektive Alternative.

Die Holding-Falle bei Minderheitsbeteiligungen

Der klassische Anteilstausch in eine Holding funktioniert nur unter strengen Voraussetzungen.

Wer weniger als die Mehrheit hält, kann seine Anteile nicht ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen.

Selbst wenn die Mehrheit vorliegt, droht die Sperrfrist: Verkauft die Holding innerhalb von sieben Jahren, wird die Steuer rückwirkend fällig.

Für viele strategisch denkende Unternehmer ist dieses Risiko zu hoch oder der Weg schlicht gesetzlich blockiert.

Die Familienstiftung als strategischer Ausweg

Die Lösung liegt in der Übertragung der Anteile auf eine Familienstiftung.

Der entscheidende Unterschied: Die Anteile werden nicht getauscht oder verkauft, sondern als Schenkung eingebracht.

Dadurch greifen die strengen Regeln des Umwandlungssteuerrechts nicht.

Das Ergebnis ist beeindruckend:

  • Es gibt keine siebenjährige Haltefrist.
  • Dividenden werden innerhalb der Stiftung extrem niedrig versteuert (ca. 0,75 %).
  • Bei einem späteren Verkauf der Anteile bleibt der Erlös nahezu steuerfrei.

Die Stiftung fungiert dabei als privater Safe für das Familienvermögen.

Das Kapital kann dort reinvestiert werden, um Immobilien zu kaufen oder das Studium der Kinder zu finanzieren, während Sie als Stifter die wirtschaftliche Kontrolle behalten.

Vermögen schützen statt Steuern zahlen

Die Familienstiftung ist kein Instrument, das nur Milliardären vorbehalten ist.

Sie ist ein strategisches Werkzeug für Unternehmer, die ihre Struktur steuerneutral optimieren und langfristig absichern wollen – ohne sich durch starre Sperrfristen knebeln zu lassen.

Besitzen Sie eine GmbH-Beteiligung und möchten Ihre Steuerlast drastisch senken?

Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, ob die Familienstiftung für Sie der Schlüssel zum steuerfreien Vermögensaufbau ist.

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Häufige Fragen & Antworten

Warum funktioniert die Holding bei 33 % Beteiligung nicht?

Für einen steuerneutralen Anteilstausch verlangt das Gesetz, dass die Holdinggesellschaft nach der Einbringung die Mehrheit der Stimmrechte an der Zielgesellschaft hält. Bei 33 % ist dies nicht der Fall.

Gilt die siebenjährige Sperrfrist wirklich nicht?

Korrekt. Die Sperrfrist bezieht sich auf den Anteilstausch nach dem Umwandlungssteuergesetz. Da die Einbringung in die Stiftung als Schenkung erfolgt, findet dieses Gesetz hier keine Anwendung.

Fällt bei der Einbringung in die Stiftung keine Schenkungsteuer an?

Das hängt von der Gestaltung ab. Durch die Nutzung von Freibeträgen und speziellen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen lässt sich die Schenkungsteuer in vielen Fällen vollständig vermeiden.

Kann ich mir Geld aus der Stiftung wieder auszahlen lassen?

Ja, die Stiftung kann Destinatäre (z. B. den Stifter oder Familienmitglieder) unterstützen. Dies kann für Lebenshaltungskosten, Studiengebühren oder zur privaten Vorsorge genutzt werden.

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:

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