Mit der GbR zur Steuererstattung

Kurz & knapp
- Investitionsabzugsbetrag kann mehrfach genutzt werden
- GbR als Gestaltungsmittel für steuerliche Vorteile
- Beteiligung von Ehepartnern und Familie möglich
- Einkommensteuer profitiert von Feststellungsbescheiden
- Steuererstattung durch clevere Strukturierung
Mit der GbR zur Steuererstattung: So funktioniert das Modell
Viele Unternehmer nutzen den Investitionsabzugsbetrag (IAB), um ihre Steuerlast gezielt zu senken.
Doch was tun, wenn das eigene Unternehmen den Freibetrag bereits ausgeschöpft hat?
Die Antwort: Mehrere steuerliche Identitäten nutzen – etwa über eine oder mehrere GbRs.
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) erlaubt es, bis zu 50 % einer geplanten Investition bereits drei Jahre im Voraus steuermindernd geltend zu machen.
Voraussetzung: Der Betrieb erzielt maximal 200.000 € Gewinn im Jahr.
Beispiel:
Sie planen den Kauf einer Photovoltaikanlage für 400.000 €.
- Sie dürfen 200.000 € davon bereits jetzt in der Steuer ansetzen (siehe auch Investitionsabzugsbetrag rückwirkend nutzen)
- Das reduziert sofort Ihre Steuerlast
Und was, wenn die Grenze erreicht ist?
Dann kann es sinnvoll sein, weitere Betriebsidentitäten zu schaffen. Eine GbR ist hier ein beliebtes Mittel:
"Ich könnte mit meiner Frau eine GbR gründen – die kann dann wiederum eine Photovoltaikanlage kaufen und ebenfalls einen IAB bilden."
So entstehen zusätzliche steuerliche Einheiten, die jeweils für sich den IAB geltend machen können.
Mehr dazu in unseren Steueroptimierung & Gestaltungstipps:
Welche Identitäten kommen infrage?
- GbR mit Ehepartner oder Kindern
- Einzelunternehmen (z. B. nebenberuflich) – siehe auch Steuern sparen für Selbständige
- GbR mit Eltern, Geschwistern oder Freunden
Jede Einheit darf wieder bis zu 200.000 € IAB bilden. Das führt zu mehrfacher Steuererstattung, obwohl am Ende alle Gewinne in der persönlichen Einkommensteuer zusammenlaufen.
Wie funktioniert die steuerliche Abwicklung?
- GbR gründen (z. B. mit Ehepartner) – einen Überblick zum Steuerkonzept für Investitionen findest du hier
- GbR reicht eigene Steuererklärung beim Betriebsstättenfinanzamt ein
- Dieses erlässt einen Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid)
- Der wird an das Wohnsitzfinanzamt weitergeleitet
- Dort wird der IAB in Ihre Einkommensteuer übernommen
Wichtig zu wissen: Der Feststellungsbescheid hat Bindungswirkung für den Einkommensteuerbescheid.
"Das Wohnsitzfinanzamt darf den Wert nicht verändern, sondern muss ihn 1:1 übernehmen."
Grenzen und praktische Hinweise
Damit das Konzept steuerlich sauber funktioniert:
- Jede GbR muss ein abgegrenztes Investment durchführen
- Maximal 400.000 € Investitionssumme je GbR
- Mehrere Wechselrichter = mehrere Einheiten
Tipp: Planen Sie im Bereich erneuerbare Energien, wie z. B. Photovoltaik? Dann lohnt sich diese Struktur besonders – und wenn Sie darüber hinaus eine Holding in Erwägung ziehen, lesen Sie unseren Artikel zur Holding-Gründung.
Fazit
Durch geschickte Gründung mehrerer GbRs können Sie den Investitionsabzugsbetrag mehrfach nutzen – und sich so hohe Steuererstattungen sichern. Gerade bei Photovoltaikprojekten mit mehreren Wechselrichtern ist das eine clevere Strategie.
Nutzen Sie diese Gestaltungsmöglichkeit, bevor Fristen verstreichen oder Gesetzesänderungen greifen.
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Häufige Fragen & Antworten
Eine GbR ermöglicht eigenständige steuerliche Identitäten, die z. B. den Investitionsabzugsbetrag nutzen können. Dadurch können Partner gezielt Steuerlast senken.
Ja, alle betrieblichen Ausgaben sowie geplante Investitionen (z. B. Photovoltaik) können geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die GbR wird als Gewerbebetrieb anerkannt.
Eine GbR reicht eine Feststellungserklärung beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt ein. Darin wird der Gewinnanteil für die Gesellschafter festgestellt.
Die Kosten variieren je nach Steuerberater und Umfang. Bei Rohlmann StB erhalten Sie ein individuelles Angebot nach einem kostenlosen Erstgespräch
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