Wirtschaftsprüfung im Handwerk: Ab wann ist sie Pflicht?

Ab wann braucht Ihr Handwerksbetrieb eine Wirtschaftsprüfung? Die 3 Kriterien & wie Sie die Prüfungspflicht legal vermeiden. Jetzt informieren!
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Wirtschaftsprüfungspflicht ab 15 Mio. € Umsatz, 7,5 Mio. € Bilanzsumme oder 50 Mitarbeitern
  • Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein
  • Halbfertige Arbeiten können Umsatzrealisierung verschieben
  • Bilanzsumme durch Saldierung von Anzahlungen reduzierbar
  • Mitarbeiter-Auslagerung in separate GmbH als Gestaltungsoption

Wirtschaftsprüfung für Handwerksbetriebe: Ab wann ist sie Pflicht?

Als Handwerksunternehmer mit 15 bis 20 Millionen Euro Jahresumsatz stehen Sie vor einer wichtigen Frage: Ab wann müssen Sie Ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen? Und noch wichtiger: Können Sie diese Pflicht vielleicht sogar vermeiden?

Wichtig: Wirtschaftsprüfung ist nicht gleich Betriebsprüfung! Die Betriebsprüfung macht das Finanzamt – die Wirtschaftsprüfung beauftragen Sie selbst bei einem Wirtschaftsprüfer.

Warum gibt es die Wirtschaftsprüfungspflicht?

Der Gesetzgeber hat entschieden: Wenn ein Unternehmen wächst, mehr Umsatz macht und mehr Geld bewegt, reicht es nicht mehr, dass nur der Steuerberater den Jahresabschluss erstellt.

Der Grund ist einfach: Banken, Leasinggesellschaften und andere Geschäftspartner verlassen sich auf Ihre Zahlen. Deshalb braucht es eine zweite, unabhängige Kontrollinstanz – den Wirtschaftsprüfer.

Die drei Kriterien für die Prüfungspflicht

Sie werden prüfungspflichtig, wenn Sie zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllen:

Schwellenwerte für die Wirtschaftsprüfungspflicht

Kriterium Schwellenwert
Umsatzerlöse mehr als 15.000.000 €
Bilanzsumme mehr als 7.500.000 €
Mitarbeiter mehr als 50 Arbeitnehmer

Praxisbeispiel

Wenn Sie im Jahr 2024 über 15 Millionen Euro Umsatz und mehr als 50 Mitarbeiter haben – und im Jahr 2025 wieder – dann müssen Sie Ihren Jahresabschluss für 2025 prüfen lassen.

Bleiben Sie jedoch in 2025 unter einer dieser Grenzen, sind Sie zunächst wieder aus der Pflicht heraus.

Vorteile eines geprüften Abschlusses

Ein geprüfter Jahresabschluss bietet durchaus Vorteile:

  • Höhere Glaubwürdigkeit Ihrer Zahlen bei Finanzierungsgesprächen
  • Mehr Transparenz schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern
  • Positives Image – manche Unternehmen lassen sich freiwillig prüfen
Aber: Wenn Sie nur knapp an der Grenze zur Prüfungspflicht kratzen, macht die Prüfung oft keinen wirtschaftlichen Sinn. Sie kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und internen Aufwand.

3 Strategien zur Vermeidung der Prüfungspflicht

1. Umsätze durch halbfertige Arbeiten steuern

Viele Handwerksbetriebe arbeiten an Projekten, die über das Jahresende hinauslaufen. Der Clou: Umsätze aus diesen Projekten werden erst bei Projektabschluss gebucht.

Rechenbeispiel

  • Regulärer Umsatz 2024: 14 Millionen Euro
  • Großprojekt über 10 Millionen Euro (50% in 2024 geleistet = 5 Mio.)
  • Diese 5 Millionen landen als halbfertige Arbeit in der Bilanz, nicht im Umsatz
  • Ihr Umsatz 2024 bleibt bei 14 Millionen – unter der Grenze!

Wenn das Projekt 2025 fertiggestellt wird, fließen die vollen 10 Millionen in den Umsatz. So können Sie steuern, wann der Umsatz entsteht.

Wichtig: Diese Gestaltung muss wirtschaftlich und fachlich korrekt sein. Es ist jedoch ein legitimer Hebel, den wir bei vielen Mandanten nutzen.

2. Bilanzsumme durch Saldierung senken

Die Bilanzsumme darf nicht über 7,5 Millionen Euro steigen. Auch hier gibt es einen legalen Gestaltungsspielraum:

  • Aktivseite: 5 Mio. € halbfertige Arbeiten
  • Passivseite: 5 Mio. € erhaltene Anzahlungen
  • Der Gesetzgeber erlaubt die Saldierung – Sie rechnen diese Positionen gegeneinander auf

Plötzlich reduziert sich Ihre Bilanzsumme möglicherweise unter die kritische Grenze. Achten Sie beim Bilanzieren gezielt auf diese Option.

3. Mitarbeiterzahl durch Auslagerung senken

Sie haben 70 Mitarbeiter, die Grenze liegt bei 50? Hier kommt eine interessante Strukturierungsoption:

Wenn beispielsweise 30 Ihrer Mitarbeiter im Service-Bereich arbeiten, können Sie diese in eine eigene Service-GmbH auslagern:

  • GmbH A (Kerngeschäft): 40 Mitarbeiter
  • GmbH B (Service): 30 Mitarbeiter
  • Die Mitarbeiter werden nicht zusammengezählt

Beide GmbHs bleiben unter der 50-Mitarbeiter-Grenze. Diese Strategie macht natürlich nur Sinn, wenn sie auch wirtschaftlich passt – aber sie ist eine legitime Option.

Fazit: Prüfungspflicht gezielt gestalten

Wenn Sie an der Grenze zur Wirtschaftsprüfungspflicht stehen, lohnt es sich, die Zahlen genau anzuschauen und gezielt zu gestalten. Die drei vorgestellten Strategien können Ihnen helfen, die Prüfungspflicht zu vermeiden:

  • Umsatzrealisierung bei Großprojekten steuern
  • Bilanzsumme durch Saldierung optimieren
  • Mitarbeiter in separate Gesellschaften auslagern

Wenn Sie dauerhaft über den Schwellenwerten liegen, hilft allerdings alles nichts. Dann sollten Sie die Wirtschaftsprüfung professionell planen, statt sich irgendwann überraschen zu lassen.

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Sie nähern sich den Schwellenwerten und möchten wissen, welche Gestaltungsmöglichkeiten für Ihren Handwerksbetrieb sinnvoll sind?

Dann lassen Sie uns gemeinsam einen Blick auf Ihre Zahlen werfen.

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Häufige Fragen & Antworten

Ab wann ist ein Handwerksbetrieb wirtschaftsprüfungspflichtig?

Wenn zwei von drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sind: Mehr als 15 Mio. € Umsatz, mehr als 7,5 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 50 Mitarbeiter.

Was ist der Unterschied zwischen Wirtschaftsprüfung und Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung macht das Finanzamt zur Kontrolle Ihrer Steuererklärungen. Die Wirtschaftsprüfung beauftragen Sie selbst bei einem Wirtschaftsprüfer – sie prüft die Richtigkeit Ihres Jahresabschlusses für Banken und Geschäftspartner.

Wie kann ich die Wirtschaftsprüfungspflicht vermeiden?

Durch gezielte Gestaltung: Umsatzrealisierung bei Großprojekten steuern (halbfertige Arbeiten), Bilanzsumme durch Saldierung von Anzahlungen reduzieren, oder Mitarbeiter in separate Gesellschaften auslagern.

Was sind halbfertige Arbeiten in der Bilanz?

Projekte, die über das Jahresende hinauslaufen, werden als halbfertige Arbeiten in der Bilanz aktiviert – nicht im Umsatz. Der Umsatz wird erst bei Projektabschluss realisiert. Das kann helfen, unter der 15-Mio.-Umsatzgrenze zu bleiben.

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