Immobilien steuerfrei auf Stiftung übertragen

Kurz & knapp
- Teilverkauf & Schenkung sparen Grunderwerbsteuer
- 15 % Steuersatz statt 42 % auf Mieteinnahmen
- Neue Abschreibungen durch höheren Kaufpreis möglich
- Tilgung des Verkäuferdarlehens steuerfrei
- Stiftungslösung schafft langfristige Vermögensstruktur
Immobilien steueroptimiert auf eine Familienstiftung übertragen: So funktioniert’s
Viele Immobilienbesitzer fragen sich, wie sie ihre Bestandsimmobilien langfristig sichern und dabei gleichzeitig Steuern sparen können.
Eine clevere Lösung: die Übertragung auf eine Familienstiftung – und zwar durch eine Kombination aus Schenkung und Verkauf.
Schauen wir uns ein Beispiel an:
Ausgangslage: Immobilie im Privatvermögen
Ein Unternehmer hält eine Immobilie seit über 10 Jahren in seinem Privatvermögen.
Die Immobilie wurde ursprünglich für 150.000 € erworben und hat sich im Wert auf 300.000 € verdoppelt. Ziel ist nun, dieses Objekt steuerlich optimiert auf eine Familienstiftung zu übertragen.
Lösung: Teilentgeltlicher Verkauf
Statt die Immobilie komplett zu verkaufen (→ volle Grunderwerbsteuer) oder vollständig zu schenken (Schenkungssteuer), kombiniert man beides geschickt:
100.000 € Schenkung (steuerfrei, entspricht dem Schenkungsfreibetrag bei der Familienstiftung)
200.000 € Verkauf (teilentgeltlich)
Damit fällt Grunderwerbsteuer nur auf den Verkaufsteil an – die Schenkung bleibt steuerfrei.
Problem: Die Stiftung hat kein Geld? Kein Problem!
Die Familienstiftung ist neu gegründet – sie hat noch kein Kapital.
Die Lösung: Der Stifter gewährt der Stiftung ein Verkäuferdarlehen über die 200.000 €. Damit wird der Kaufpreis zwar verbucht, aber erst später zurückgezahlt.
Drei steuerliche Vorteile auf einen Schlag
- Niedrigerer Steuersatz auf Mieteinnahmen
Während der Stifter seine Mieterträge mit bis zu 42 % plus Soli & Kirchensteuer versteuern müsste, fällt bei der Familienstiftung nur ein pauschaler Körperschaftsteuersatz von 15 % an. - Neue Abschreibungsmöglichkeiten
Da die Immobilie zu einem höheren Preis in die Stiftung eingeht, können neue Abschreibungen auf den Gebäudeanteil der 200.000 € vorgenommen werden. Das senkt die zu versteuernden Mieteinnahmen zusätzlich. - Steuerfreie Rückzahlung des Verkäuferdarlehens
Die Tilgung des Darlehens durch die Stiftung ist steuerfrei – es handelt sich schlicht um die Rückzahlung eines geliehenen Betrags.
Nur die Zinsen, die der Stifter erhält, sind steuerpflichtig.
„Die Tilgung ist steuerfrei – und das schafft Spielraum.“
Grundstockvermögen gleich mit übertragen?
Ja, auch das ist möglich.
Der Schenkungsanteil von 100.000 € kann als Grundstockvermögen der Stiftung angesetzt werden – und so sogar zur Gründung dienen.
Damit wird die Immobilie automatisch Teil des Stiftungskapitals.
Fazit & Call to Action
Die Kombination aus Schenkung und Verkauf bietet eine attraktive Möglichkeit, Immobilien steuerlich klug in eine Stiftung zu überführen.
Sie profitieren mehrfach: geringere Besteuerung, neue Abschreibungsmöglichkeiten, langfristige Vermögensplanung.
Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob diese Gestaltung auch für Sie infrage kommt. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch!

Häufige Fragen & Antworten
Wie kann ich eine Immobilie steuerlich optimiert in eine Stiftung übertragen?
Durch einen teilentgeltlichen Vorgang: Ein Teil wird verschenkt (bis zum Freibetrag), der andere verkauft. Der Verkauf kann über ein Verkäuferdarlehen abgewickelt werden.
Welche Vorteile bietet eine Familienstiftung bei Immobilien?
- Nur 15 % Körperschaftsteuer auf Mieterträge
- Neue Abschreibungen durch höheren Wert
- Steuerfreie Tilgung von Verkäuferdarlehen
Gibt es auch Nachteile bei Immobilien in einer Stiftung?
Ja, z. B. eingeschränkte Flexibilität beim Verkauf und formale Anforderungen an die Stiftung. Dafür gewinnen Sie aber Sicherheit und Planbarkeit.
Wie kann ich mein Vermögen auf eine Stiftung übertragen?
Durch Schenkungen, Verkäufe oder Einbringung ins Grundstockvermögen – immer mit steuerlicher Gestaltung. Wichtig: Fachliche Begleitung nutzen.
Was ist generell der Nachteil einer Stiftung?
Sie ist nicht flexibel auflösbar und erfordert klare Satzungen sowie sorgfältige Verwaltung. Dafür bietet sie aber Stabilität und langfristige Kontrolle.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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