Management- oder vermögensverwaltende Holding?

Kurz & knapp
- 2 Hauptarten: vermögensverwaltende und Management Holding
- Nur Management Holding erlaubt Vorsteuerabzug
- Vertragsgestaltung zwischen Holding & Tochter entscheidend
- Geschäftsführer-Anstellung erfolgt in der Holding
- Mit Management Holding: 19 % Kostenersparnis möglich
Welche Holding passt zu Ihnen?
Wenn Sie als Unternehmer über eine Holdingstruktur nachdenken, stehen Sie schnell vor der Frage: Management Holding oder vermögensverwaltende Holding?
Beide haben ihre Berechtigung – doch nur eine bringt Ihnen den vollen Vorsteuerabzug.
Wir erklären Ihnen, was beide Varianten unterscheidet und welche für Ihre steuerliche Gestaltung die richtige Wahl sein kann.
Die vermögensverwaltende Holding: Der Klassiker mit Grenzen
Die vermögensverwaltende Holding hält Anteile an operativen Gesellschaften, ist selbst aber nicht operativ tätig. Ihre Vorteile:
- 1,5 % Steuer auf Gewinnausschüttungen
- Verkauf von Beteiligungen nahezu steuerfrei
- Schutz vor Haftungsrisiken
Aber: Da keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen erbracht werden, entfällt der Vorsteuerabzug. Jede Betriebsausgabe ist also 19 % teurer:
"Ohne Managementfunktion zahlt Ihre Holding für jeden Euro Telekom- oder Steuerberatungskosten unnötig drauf."
Die Management Holding: Steuervorteile clever erweitern
Die Management Holding übernimmt aktiv Aufgaben für die Tochtergesellschaft, z. B. die Geschäftsführung. Zwischen Holding und Tochter wird ein Dienstleistungsvertrag geschlossen. Ergebnis:
- Umsatzsteuerpflichtige Leistung der Holding
- Tochter kann Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen
- Holding erhält Liquidität, um Gehälter zu zahlen
Ein Beispiel:
"Die Holding stellt eine monatliche Managementgebühr in Rechnung. Dadurch kann sie alle Eingangsrechnungen mit 19 % Vorsteuerabzug behandeln – das spart bares Geld."
Wer ist wo angestellt?
Auch das ist klar geregelt:
- Als Unternehmer sind Sie in beiden Gesellschaften Geschäftsführer,
- Ihr Anstellungsvertrag liegt bei der Holding
- Ihr Gehalt wird aus der Holding gezahlt (durch die Managementgebühren finanziert)
Das schafft klare Verhältnisse und sichert die Liquidität dort, wo sie gebraucht wird.
Haftungsrisiken? In der Praxis vernachlässigbar
Ein häufiger Einwand: "Hebelt die Managementfunktion nicht die Haftungsbarriere aus?"
Antwort: Nein. Die Tochter verklagt nicht ihre eigene Holding. Die Risiken sind minimal und stehen in keinem Verhältnis zu den steuerlichen Vorteilen.
Wann lohnt sich die Management Holding?
Wenn Ihre Holding regelmäßig Rechnungen bezahlt, z. B. für Beratung, Leasing oder Kommunikation, dann ist der Vorsteuerabzug ein echter Gamechanger.
Mit einem sauberen Dienstleistungsvertrag schaffen Sie die Grundlage für:
- steuerliche Effizienz
- mehr Gestaltungsspielraum
- klare Finanzstrukturen
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Häufige Fragen & Antworten
Es gibt insbesondere zwei praxisrelevante Arten: Die vermögensverwaltende Holding, die passiv Beteiligungen hält, und die Management Holding, die aktiv Dienstleistungen erbringt.
Die vermögensverwaltende Holding ist rein passiv und hat keinen Vorsteuerabzug. Die Management Holding hingegen erbringt umsatzsteuerpflichtige Leistungen (z. B. Geschäftsführung) und kann 19 % Vorsteuer ziehen.
Die doppelte Holdingstruktur kann steuerlich sinnvoll sein, etwa zur Trennung von Vermögensverwaltung und operativer Steuerung oder zur Nachfolgeplanung. Sie ist aber komplexer und sollte individuell geplant werden.
Ja, rechtlich ist das möglich. Ob das sinnvoll ist, hängt von Ihrer Strategie, Ihrer Unternehmensstruktur und den angestrebten Vorteilen ab. Wir beraten Sie gern dazu.
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