Unbegrenzte Investitionsabzugsbeträge mit GmbH & Co. KG

Kurz & knapp
- Mehrfacher IAB auch ohne Familie möglich
- Modell basiert auf GmbH & Co. KG-Struktur
- Jede KG bildet eigenen IAB
- Optimal bei Abfindung oder Anteilsverkauf
- Auch für grüne Investments geeignet
Unbegrenzte Investitionsabzugsbeträge: So nutzen Sie den IAB mehrfach
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet Unternehmern einen erheblichen steuerlichen Gestaltungsspielraum.
Doch was tun, wenn die üblichen Wege – etwa über Familien-GBRs – nicht zur Verfügung stehen?
Die clevere Lösung: GmbH & Co. KG-Struktur mit mehreren KGs
Das Grundprinzip:
Eine einzige Komplementär-GmbH wird an mehreren Kommanditgesellschaften (KGs) beteiligt. Jede dieser KGs kann dann eigenständig einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen.
„Jede KG gibt ihre eigene Feststellungserklärung ab – so wandert der IAB in die persönliche Einkommensteuer des Kommanditisten.“
So funktioniert's im Detail:
Strukturen im Überblick
Struktur | Beteiligungsverhältnis | Nutzen |
---|---|---|
KG 1 | Kommanditist (100%), Komplementär-GmbH (0%) | IAB 1 |
KG 2 | Kommanditist (100%), Komplementär-GmbH (0%) | IAB 2 |
… | … | beliebig wiederholbar |
Diese Struktur erlaubt es, nahezu unbegrenzt Investitionsabzugsbeträge zu bilden – selbst ohne große Familie oder viele Mitgesellschafter.
Wann ist das Modell besonders sinnvoll?
Diese Strategie eignet sich insbesondere für Mandanten mit hoher Steuerlast – etwa durch:
- Abfindungen (z. B. nach Jobverlust)
- Verkäufe von GmbH-Anteilen, wenn keine Holding-Struktur existiert
- Hohe Jahresgehälter oder Boni
Auch wer in Photovoltaik oder andere grüne Investitionen einsteigen möchte, profitiert von dieser Konstruktion – denn hier kann Kapital frühzeitig steuerlich wirksam „geparkt“ werden.
„Die GmbH & Co. KG wird so zur steuerlichen Spardose für Ihr Investment.“
Unser Fazit: Maximaler Gestaltungsspielraum für clevere Investoren
Mit der passenden Struktur lässt sich der Investitionsabzugsbetrag nicht nur einmal, sondern vielfach und gezielt nutzen.
Ob zur Steueroptimierung bei einmaligen Einnahmen oder zum Aufbau von Eigenkapital für nachhaltige Projekte – das Modell der gestreckten GmbH & Co. KGs bietet enormes Potenzial.
Jetzt unverbindlich beraten lassen
Nutzen Sie unseren Gestaltungsansatz für Ihre steuerliche Zukunft.

Häufige Fragen & Antworten
Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 200.000 € je Betrieb. Bei mehreren KGs kann dieser Betrag mehrfach geltend gemacht werden, sofern jede KG eigenständig agiert.
Aktuell sind 50 % der geplanten Investitionskosten als IAB abzugsfähig. Das senkt die Steuerlast im Vorfeld erheblich.
Der IAB wird über eine gesonderte Feststellungserklärung der KG geltend gemacht und wirkt sich dann über die Einkommensteuererklärung des Gesellschafters aus.
Ja – sofern jede KG eigenständig wirtschaftlich aktiv ist und formal korrekt geführt wird, ist das Modell legal und vom Gesetz gedeckt. Die Gestaltung sollte jedoch steuerlich professionell begleitet werden.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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