Familienstiftung erklärt: So lebt der Stifter ewig

Kurz & knapp
- Der Stifterwille gilt auf ewig und muss klar dokumentiert sein
- Die Satzung ist das wichtigste Dokument einer Familienstiftung
- Eine Präambel hilft, spätere Auslegungsfragen zu klären
- Änderungen sind nach Anerkennung nur schwer möglich
- Gewinnausschüttungen erfolgen steuerpflichtig an Destinatäre
Der Stifter lebt ewig? Was das wirklich bedeutet
In der Welt der Familienstiftungen spielt der Stifter eine zentrale Rolle. Sein Wille wird einmal festgelegt – und gilt dann für die Ewigkeit.
Diese Idee ist kein poetisches Bild, sondern im Stiftungsrecht gesetzlich verankert. Was das konkret bedeutet und welche Dokumente dafür entscheidend sind, erklären wir hier Schritt für Schritt.
Drei Dokumente, die den Stifterwillen festschreiben
Wer eine Familienstiftung errichten möchte, muss drei zentrale Dokumente vorbereiten:
- Stiftungsgeschäft:
Die formale Willenserklärung, in der sich der Stifter verpflichtet, sein Vermögen auf eine Stiftung zu übertragen. - Präambel:
Eine freiwillige, aber sehr empfehlenswerte Ergänzung. Sie erklärt die Intention des Stifters in eigenen Worten – hilfreich für die Auslegung in der Zukunft. - Satzung:
Das zentrale Dokument. Hier wird festgelegt, wie mit der Stiftung langfristig umzugehen ist. Der Stifterwille wird hier verbindlich dokumentiert.
"In 100 Jahren fragt sich vielleicht ein Ururenkel: Was wollte mein Vorfahr damit erreichen? Die Präambel gibt darauf eine Antwort."
Warum die Satzung so wichtig ist
Die Satzung ist das Herzstück jeder Familienstiftung.
Denn sobald die Stiftung von der Stiftungsaufsichtsbehörde anerkannt wurde, sind Änderungen kaum noch möglich.
Tipp aus der Praxis: Nimm Dir ausreichend Zeit für die Erstellung. Denn was einmal in der Satzung steht, gilt über Generationen hinweg.
Besonders wichtig sind Regelungen zur Verwendung der Jahresüberschüsse:
Regelung und Zweck im Überblick
Regelung | Zweck |
---|---|
Ausschüttung eines Prozentsatzes | Unterstützung der Destinatäre |
Thesaurierung in der Stiftung | Weiterer Vermögensaufbau |
So wird sichergestellt, dass sich Nachkommen nicht auf dem Erbe ausruhen, sondern das Stiftungsvermögen weiterwächst.
Besteuerung der Ausschüttung
Werden Gewinne ausgeschüttet, werden diese bei den Destinatären versteuert – ähnlich wie bei einer GmbH-Ausschüttung.
25 % Abgeltungssteuer fallen in der Regel auf Gewinnausschüttungen an.
Fazit: Der Wille des Stifters ist Gesetz
Die Familienstiftung ist ein starkes Instrument zur langfristigen Vermögenssicherung und -weitergabe.
Doch sie verlangt Gründern viel Voraussicht und Genauigkeit ab.
Die Satzung ist dabei das wichtigste Dokument – und sollte mit großer Sorgfalt erstellt werden.
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Häufige Fragen & Antworten
Ja, der Stifter kann in der Satzung als Destinatär (also Begünstigter) vorgesehen werden. Dies ist insbesondere bei lebzeitiger Nutzung sinnvoll, etwa wenn der Stifter sich selbst als Empfänger von Gewinnausschüttungen einsetzt.
Der Stifter ist die Person, die eine Stiftung ins Leben ruft, sie mit einem Zweck versieht und ihr Vermögen überträgt. In der Familienstiftung entscheidet der Stifter darüber, wie das Vermögen langfristig genutzt wird.
Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Voraussetzung ist, dass der Stifter dauerhaft Vermögen übertragen und einen gemeinnützigen oder privatnützlichen Zweck erfüllen möchte.
Nach der Anerkennung gehört das Stiftungskapital nicht mehr dem Stifter. Es ist rechtlich verselbstständigt und wird durch den Stiftungsvorstand im Sinne der Satzung verwaltet.
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