GmbH statt Einzelunternehmen? Achtung Steuerfalle!

Kurz & knapp
- GmbH statt Einzelunternehmen? Vorsicht bei der Umwandlung
- Ohne Planung drohen verdeckte Sacheinlagen
- 400.000 € Steuerbelastung ohne Geldeingang möglich
- Bewertungsfaktor 13,75 führt zu fiktivem Gewinn
- Mit richtiger Struktur: Umwandlung steuerfrei möglich
Die unsichtbare Steuerfalle bei der GmbH-Gründung
Viele Einzelunternehmer wollen den nächsten Schritt gehen und eine GmbH gründen.
Das ist prinzipiell richtig – aber der Weg dorthin birgt eine massive Steuerfalle, die schnell sechsstellige Beträge kosten kann.
Was Sie niemals tun sollten: Ihr Einzelunternehmen einfach abmelden und das gleiche Geschäft in einer neu gegründeten GmbH weiterführen.
Denn genau das kann das Finanzamt als verdeckte Sacheinlage werten.
Was ist eine verdeckte Sacheinlage?
Das Finanzamt unterstellt in diesem Fall, dass Sie Ihr Einzelunternehmen fiktiv an die GmbH verkauft haben – und das, obwohl kein Geld fließt.
Klingt absurd, ist aber gesetzlich so vorgesehen.
Das Bewertungsrecht greift: Der Durchschnittsgewinn der letzten drei Jahre wird mit dem festen Faktor 13,75 multipliziert.
Beispielrechnung:
Unternehmenswert im Überblick
| Gewinn (Durchschnitt) | Faktor | Unternehmenswert | Steuerpflichtiger Gewinn (60%) | Steuerlast (≥50%) |
|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 13,75 | 1.375.000 € | 825.000 € | ≤ 400.000 € |
Das Brisante: Dieser Betrag gilt als fiktiver Veräußerungsgewinn.
Und obwohl kein Cent eingenommen wurde, wird er steuerpflichtig – mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Wie Sie die Steuerfalle vermeiden
Mit der richtigen Gestaltung kann diese Situation vollständig vermieden werden.
Die Lösung heißt: steuerneutrale Einbringung nach Umwandlungssteuergesetz oder durch eine geeignete Holding-Struktur.
Hier sind Fachkenntnis und saubere Planung entscheidend – ein falscher Schritt kann teuer werden.
Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich frühzeitig an einen Steuerberater mit Erfahrung in Umwandlungen.
Wir bei Rohlmann StB sind Spezialisten für Unternehmensumstrukturierungen und zeigen Ihnen, wie Sie rechtssicher und steueroptimiert zur GmbH wechseln.
Fazit: GmbH-Gründung nicht ohne Beratung
Die Gründung einer GmbH bietet viele Vorteile – doch der Übergang vom Einzelunternehmen muss sorgfältig geplant werden.
Vermeiden Sie teure Fehler und holen Sie sich Unterstützung vom Profi.
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Sie wollen Ihr Einzelunternehmen zur GmbH umwandeln – aber ohne Steuerfalle?
Dann lassen Sie uns sprechen:
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Häufige Fragen & Antworten
Wer zahlt mehr Steuern: Einzelunternehmer oder GmbH?
Das hängt vom Gewinn und der Struktur ab. GmbHs bieten oft mehr Gestaltungsmöglichkeiten, sind aber bei falscher Umsetzung teurer. Die Gesamtabgabenlast kann bei guter Planung in der GmbH niedriger sein.
Wie viel Steuer zahlt ein Einzelunternehmer?
Einzelunternehmer zahlen Einkommensteuer auf den gesamten Gewinn, oft mit Spitzensteuersatz bis über 45 % plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
In welcher Form haftet der Einzelunternehmer?
Unbeschränkt mit dem Privatvermögen. Bei der GmbH haftet in der Regel nur das Gesellschaftsvermögen.
Wann muss ein Einzelunternehmer eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel jährlich, wenn Gewinne erzielt werden oder das Finanzamt dazu auffordert. Die Frist liegt meist am 31. Juli des Folgejahres, kann sich bei Steuerberaterfrist aber verlängern.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
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