Steueränderungen 2026: Das ändert sich jetzt für Pendler, Gastro und Ehrenamt

Das Steuerjahr 2026 entlastet Pendler, die Gastronomie und das Ehrenamt massiv. Erfahren Sie hier alles zu den neuen Pauschalen und Freigrenzen.
2.11.26
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Einheitliche Pendlerpauschale: Ab dem ersten Kilometer gelten nun 38 Cent für alle Verkehrsmittel.
  • Gastro-Entlastung: Die Mehrwertsteuer auf Speisen sinkt dauerhaft auf 7 % (Getränke ausgeschlossen).
  • Ehrenamt-Boost: Freibeträge steigen auf 960 € (Ehrenamt) bzw. 3.300 € (Übungsleiter).
  • Weniger Bürokratie: Höhere Freigrenzen für Vereine bei wirtschaftlicher Tätigkeit und Mittelverwendung.
  • Agrardiesel-Rückkehr: Landwirte erhalten wieder die volle Steuervergünstigung auf Dieselkraftstoff.

Das Steuerjahr 2026 bringt eine Reihe spürbarer Entlastungen mit sich, die direkt im Alltag vieler Menschen ankommen.

Von der Fahrt zur Arbeit über den Restaurantbesuch bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement – der Gesetzgeber hat an vielen Stellschrauben gedreht, um Inflation und Bürokratie entgegenzuwirken.

Höhere Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer

Bisher gab es die erhöhte Pauschale von 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer.

Seit dem 1. Januar 2026 wurde dieses System vereinfacht: Nun können Sie 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer der einfachen Wegstrecke ansetzen.

Das gilt unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren.

Besonders für Pendler mit kürzeren Wegen bedeutet das ein deutliches Plus bei den Werbungskosten.

Dauerhaft 7 % Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Nach langem politischen Ringen gibt es nun Planungssicherheit für Gastronomen und Gäste.

Auf Speisen, die vor Ort verzehrt werden, fällt ab 2026 nur noch der ermäßigte Steuersatz von 7 % an.

Diese Regelung gilt dauerhaft und umfasst neben klassischen Restaurants auch Bäckereien mit Sitzplätzen, Metzgereien und Kantinen.

Beachten Sie jedoch: Für Getränke gilt weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 %.

Mehr Spielraum für das Ehrenamt und Vereine

Das freiwillige Engagement wird finanziell besser gewürdigt.

Die Ehrenamtspauschale wurde auf 960 € pro Jahr angehoben, während Übungsleiter nun bis zu 3.300 € steuerfrei erhalten können.

Auch für Vereine selbst wird es einfacher: Die Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. Vereinsfeste) steigt auf 50.000 €, was den bürokratischen Aufwand für viele kleine Organisationen erheblich reduziert.

Rückkehr der Agrardiesel-Vergünstigung

Ein wichtiges Signal für die Landwirtschaft: Die Steuerentlastung beim Agrardiesel ist zurück.

Landwirtschaftliche Betriebe können sich nun wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer erstatten lassen.

Dies soll die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sichern und die Betriebskosten für Maschinen und Fahrzeuge senken.

Nutzen Sie die neuen Spielräume

Das Paket für 2026 bietet viele Möglichkeiten, die eigene Steuerlast zu senken oder als Verein flexibler zu agieren.

Wichtig ist, die Änderungen bereits unterjährig in der Buchhaltung oder bei den Reisekostenabrechnungen zu berücksichtigen.

Haben Sie Fragen zur Umsetzung in Ihrem Betrieb oder Verein?

Wir helfen Ihnen dabei, die neuen Regelungen optimal in Ihre Struktur zu integrieren und alle Vorteile rechtssicher zu nutzen.

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Häufige Fragen & Antworten

Ab wann gelten die steuerlichen Änderungen genau?

Alle wesentlichen Neuregelungen sind zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gelten für das gesamte Kalenderjahr.

Profitieren auch Fahrradfahrer von der neuen Pendlerpauschale?

Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Auch wer zu Fuß geht oder mit dem Rad fährt, kann die 38 Cent pro Kilometer ansetzen.

Gilt die 7 % Mehrwertsteuer auch für Softdrinks oder Alkohol?

Nein. Die Senkung betrifft ausschließlich Speisen. Für alle Arten von Getränken müssen Gastronomen weiterhin 19 % Mehrwertsteuer berechnen.

Was ändert sich bei der Mittelverwendung für Vereine?

Die Grenze für die sogenannte zeitnahe Mittelverwendung wurde auf 100.000 € jährlich angehoben. Das gibt Vereinen mehr Zeit, Rücklagen für größere Projekte zu bilden.

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Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:

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