3,4 Mio. steuerfrei ausschütten

Mit einer gemeinnützigen Stiftung bis zu 3,4 Mio. Euro steuerfrei aus der GmbH ausschütten? Erfahren Sie, wie das geht.
6.4.25
6
 Minuten
Diesen Artikel teilen
Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Mit Stiftung bis zu 3,4 Mio. Euro steuerfrei ausschütten
  • Spende ersetzt reguläre Gewinnausschüttung und spart Steuern
  • Stiftung kann Liquidität per Darlehen zurückführen
  • Zinsen für Darlehen steuerfrei in der Stiftung
  • Ideal bei hohen Einkommensspitzen durch Verkauf, Abfindung etc.

So funktioniert das Modell mit der Stiftung

Wer in seiner Holdingstruktur hohe Gewinne erwirtschaftet hat und eine Ausschüttung ins Privatvermögen plant, steht oft vor einer bitteren Wahrheit: bis zu 1 Mio. Euro Steuerlast. Doch es gibt eine clevere Lösung, wie man diese Summe legal vermeiden kann:

Die gemeinnützige Stiftung als Steuergestaltungs-Instrument.

Ausgangssituation: GmbH-Holding mit 3,4 Mio. Euro Gewinn

Unser Mandant ist alleiniger Gesellschafter einer Holding GmbH, die wiederum 100 % an einer operativen GmbH hält. Die Holding hat sich über Jahre mit Gewinnen gefüllt – nun soll eine Ausschüttung von 3,4 Mio. Euro erfolgen.

Normalerweise entstehen dabei zwei Möglichkeiten:

  1. 25 % Kapitalertragsteuer auf die volle Summe
  2. Teileinkünfteverfahren: 60 % steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz (ca. 45 % inkl. Soli/Kirchensteuer), 40 % steuerfrei

Beispielrechnung:

Modell im Überblick

Modell Steuerpflichtiger Anteil Steuerlast (ca.)
Teileinkünfteverfahren 2,04 Mio. Euro ca. 1 Mio. Euro

Diese Steuerlast wollte unser Mandant vermeiden.

Schritt 1: Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Gemeinsam mit unserem Team gründete der Mandant eine gemeinnützige Stiftung, deren Zweck er selbst festlegte. In diese Stiftung spendete er die 2,04 Mio. Euro, die bei der Ausschüttung steuerpflichtig gewesen wären.

Der Clou: Die Stiftung kann wie jede andere gemeinnützige Organisation eine Spendenquittung ausstellen.

Das Ergebnis:

"Die 2,04 Mio. Euro gelten als Spende und können auf privater Ebene voll gegen die Steuerlast gerechnet werden."

So wird die Ausschüttung steuerlich neutralisiert.

Schritt 2: Darlehen an die operative GmbH

Jetzt liegt das Geld in der Stiftung. Und was nun?

Die Lösung: Die Stiftung kann ihr Vermögen zweckgemäß anlegen. In diesem Fall bedeutet das:

  • Die Stiftung vergibt ein Darlehen an die operative GmbH
  • Dafür erhält sie Zinsen, die steuerfrei sind
  • Die GmbH kann die Zinsen als Betriebsausgabe absetzen
Vorteil: Die Liquidität bleibt im Unternehmenskreislauf – und die steuerliche Belastung wurde elegant umgangen.

Wann lohnt sich dieses Modell?

Diese Strategie ist nicht für jeden relevant, aber ideal bei:

  • Ausschüttungen in Millionenhöhe
  • Einkommensspitzen durch Unternehmensverkauf oder Abfindungen
  • Wunsch, Liquidität zu erhalten und gleichzeitig Gutes zu tun

Maximale Höhe für steuerwirksame Spenden:

Spendenabzug im Überblick

Familienstand Max. steuerlich abziehbare Spende
Single 1.000.000 €
Ehepaar 2.000.000 €

Fazit: Gemeinnützige Stiftung als Steuerspar-Booster

Wer vorausschauend plant, kann mit einer Stiftung nicht nur Gutes tun, sondern auch massiv Steuern sparen.

Die Kombination aus Spendenquittung und Darlehensrückfluss in die eigene GmbH ist ein Musterbeispiel für aktive Steuergestaltung.

Jetzt beraten lassen

Nutzen Sie Ihre Gestaltungsspielräume: Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch mit unserem Team – wir zeigen Ihnen, wie auch Sie steueroptimiert ausschütten können.

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Häufige Fragen & Antworten

Wie spart man mit einer Stiftung Steuern?

Durch die Spende an eine eigene gemeinnützige Stiftung wird das zu versteuernde Einkommen reduziert. Die Stiftung stellt eine Spendenquittung aus, die bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann. So kann z.B. eine geplante Gewinnausschüttung steuerlich neutralisiert werden.

Wie wird die Ausschüttung an eine Stiftung besteuert?

Die Spende selbst ist steuerlich abziehbar. Die Stiftung ist gemeinnützig und damit von der Steuer befreit. Die Mittel dürfen aber nur zweckgebunden verwendet werden. Wird das Geld als Darlehen an eine GmbH vergeben, sind die Zinsen dort abzugsfähig, bei der Stiftung aber steuerfrei.

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:

Diesen Artikel teilen