Holding & Familienstiftung: Steuerlich optimal aufstellen

Kurz & knapp
- Holding ab Gewinn > Konsum sinnvoll
- 1,5 % Steuer bei Gewinnausschüttung an Holding
- Drei Wege: Geld aus der Holding ins Privatvermögen holen
- Familienstiftung: ab ca. 100.000 Euro Grundstock sinnvoll
- Erbersatzsteuer nach 30 Jahren beachten
Wann lohnt sich eine Holdingstruktur?
Eine Holdingstruktur lohnt sich, sobald Sie daran denken, Ihre GmbH-Anteile eines Tages zu verkaufen oder wenn Ihre GmbH mehr Gewinn erzielt, als Sie privat konsumieren.
"Ab dem Moment, in dem Sie Vermögensaufbau betreiben wollen, sollte die Holdingstruktur Pflicht sein."
Der Vorteil: Gewinne können nahezu steuerfrei mit ca. 1,5 % Steuerlast an die Holding-GmbH ausgeschüttet werden. Diese können dann steueroptimiert reinvestiert werden – ein entscheidender Baustein für nachhaltigen Vermögensaufbau.
Wie kommt Geld aus der Holding ins Privatvermögen?
Drei gängige Wege führen aus der Holding heraus:
- Gewinnausschüttung
- 25 % Kapitalertragsteuer + Soli
- Gleich wie bei direkter GmbH-Beteiligung
- 25 % Kapitalertragsteuer + Soli
- Geschäftsführergehalt
- Empfohlen: maximal 60.000 Euro im Jahr
- Vermeidung von zu hohen Einkommensteuerbelastungen (42 %/45 %)
- Empfohlen: maximal 60.000 Euro im Jahr
- Darlehen an Gesellschafter
- Bei privaten Investitionen (z. B. Immobilien)
- Zinsen steuerlich absetzbar, aber versteuerungspflichtig für die GmbH
- Tilgung ist steuerfrei, auch bei hohen Immobilienwertsteigerungen
- Bei privaten Investitionen (z. B. Immobilien)
GmbH & Co. KG in eine Holdingstruktur überführen
Die GmbH & Co. KG ist steuerlich unvorteilhaft, wenn Sie Gewinne nicht voll privat konsumieren, sondern sparen möchten. Der Gewinn wird immer mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, egal ob entnommen oder nicht.
Optimierungsmöglichkeit:
- Anwachsung der KG auf die Komplementär-GmbH
- Gründung einer neuen Holding-GmbH
- Übertragung der Anteile an die Holding (Umstrukturierung)
Gehalt in eigene GmbH transferieren
Wenn ein angestellter Geschäftsführer nicht Gesellschafter seiner Arbeitgeber-GmbH ist, aber eine eigene GmbH besitzt, kann er über einen Geschäftsbesorgungsvertrag das Gehalt steuerlich geschickt umlenken:
Die eigene GmbH wird als Dienstleister für die andere GmbH tätig, das Gehalt wird so in die eigene Struktur überführt.
Vorteil: Vermögensaufbau in der eigenen GmbH, steuerlich optimiert.
Die Familienstiftung als Steuergestaltungsmodell
Voraussetzungen & Kosten:
Verkäuferdarlehen statt Schenkung
Wird Vermögen nicht geschenkt, sondern verkauft, kann Schenkungssteuer vermieden werden. Da die Familienstiftung meist nicht ausreichend liquide ist, wird ein Verkäuferdarlehen gewährt.
Rückflüssige Tilgungen sind steuerfrei, nur die Zinsen steuerpflichtig.
Erbersatzsteuer nach 30 Jahren
Ein Mythos rund um Familienstiftungen ist: Keine Erbschaftssteuer mehr. Das ist so nicht korrekt. Zwar entsteht beim Tod des Stifters keine Erbschaftsteuer, aber nach 30 Jahren greift die sogenannte Erbersatzsteuer.
Die Stiftung gilt dann als "gestorben" und es wird eine fiktive Erbschaft angenommen. Die Stiftung hat dabei einen Freibetrag von 800.000 Euro, darüber hinaus wird der Rest regulär versteuert.
Tipp: Die Familienstiftung ist ein langfristiges Instrument, das gut durchdacht werden muss.
Fazit
Die Holdingstruktur und die Familienstiftung sind zwei wirkungsvolle Hebel, um Gewinne zu sichern, steuerlich zu optimieren und Vermögen nachhaltig aufzubauen. Beide erfordern allerdings eine vorausschauende Planung.
Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Struktur zu Ihrer Situation passt:
Häufige Fragen & Antworten
Sobald Sie mehr Gewinn machen, als Sie privat konsumieren, oder einen Verkauf der GmbH planen. Dann können Sie mit einer Holding steuern sparen und Vermögen strukturieren.
Entweder per Ausschüttung (25 % Steuer), per Geschäftsführergehalt (bis ca. 60.000 € empfohlen) oder via Darlehen für private Investitionen.
Neben dem Grundstockvermögen von 100.000 – 150.000 € sollten Sie mit Beratungskosten von ca. 15.000 – 20.000 € rechnen.
30 Jahre nach Gründung der Stiftung. Dann wird eine fiktive Erbschaft versteuert, mit einem Freibetrag von 800.000 €.
Sie verkaufen Vermögen an die Stiftung, diese zahlt es per Darlehen zurück. Die Tilgung ist steuerfrei, Zinsen müssen versteuert werden.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren: