Stiftungsvokabular: Die wichtigsten Begriffe erklärt

Kurz & knapp
- Stifter: Gründer der Stiftung, bringt Vermögen ein
- Destinatäre: Begünstigte, die Leistungen aus der Stiftung erhalten
- Erbersatzsteuer: Alle 30 Jahre fällige Steuer auf Stiftungsvermögen
- Grundstockvermögen muss erhalten bleiben, Verbrauchsvermögen kann verwendet werden
- Die Satzung ist das zentrale Regelwerk der Stiftung
Stiftungsvokabular: Die wichtigsten Begriffe erklärt
Stifter, Destinatär, Erbersatzsteuer – wenn Sie sich mit Stiftungen beschäftigen, begegnen Ihnen viele Fachbegriffe. Wir erklären die wichtigsten Begriffe, die Sie kennen müssen.
Die Personen und Rollen
Der Stifter
Das ist die Person, die die Stiftung gründet und das Vermögen einbringt. Der Stifter legt in der Satzung fest, wofür die Stiftung da ist und wer davon profitieren soll.
Der Stifter kann selbst Vorstand der Stiftung sein und damit die Kontrolle über das Vermögen behalten.
Die Destinatäre
Das sind die Begünstigten der Stiftung – also die Personen, die Leistungen aus der Stiftung erhalten. Bei einer Familienstiftung sind das typischerweise die Familienmitglieder.
Der Kreis der Destinatäre wird in der Satzung festgelegt und kann sehr unterschiedlich definiert sein:
- Nur direkte Nachkommen
- Ehepartner eingeschlossen
- Weitere Verwandte
Der Stiftungsvorstand
Die Stiftung braucht jemanden, der sie leitet – das ist der Vorstand. Der Stifter kann selbst Vorstand sein.
Der Vorstand:
- Trifft alle wichtigen Entscheidungen
- Vertritt die Stiftung nach außen
- Verwaltet das Stiftungsvermögen
- Entscheidet über Ausschüttungen an Destinatäre
Das Vermögen
Das Stiftungsvermögen
Das ist das Kapital, das in die Stiftung eingebracht wird. Es kann bestehen aus:
- Immobilien
- Geld und Wertpapiere
- Unternehmensanteile
- Anderen Vermögenswerten
Grundstockvermögen vs. Verbrauchsvermögen
Eine wichtige Unterscheidung:
- Grundstockvermögen muss erhalten bleiben und darf nicht aufgebraucht werden
- Verbrauchsvermögen kann für den Stiftungszweck verwendet werden
Das Grundstockvermögen ist das Fundament der Stiftung. Die Erträge daraus finanzieren die Ausschüttungen an die Destinatäre.
Die rechtlichen Grundlagen
Der Stiftungszweck
Jede Stiftung braucht einen Zweck. Bei einer Familienstiftung ist das typischerweise die Versorgung der Familie, zum Beispiel:
- Finanzielle Unterstützung der Nachkommen
- Ausbildungsförderung
- Absicherung im Alter
Die Satzung
Das ist das Regelwerk der Stiftung. Sie legt fest:
- Wer Destinatär ist
- Wer im Vorstand sitzt
- Wie Entscheidungen getroffen werden
- Wie Ausschüttungen erfolgen
- Was bei Auflösung passiert
Die Satzung ist sehr wichtig und sollte sorgfältig erstellt werden. Änderungen sind später nur schwer möglich.
Die Stiftungsaufsicht
Stiftungen werden von der Stiftungsaufsicht der jeweiligen Bundesländer überwacht. Die prüft:
- Ob die Stiftung ihren Zweck erfüllt
- Ob das Vermögen ordnungsgemäß verwaltet wird
- Ob die Satzung eingehalten wird
Die steuerlichen Begriffe
Die Erbersatzsteuer
Alle 30 Jahre simuliert der Staat einen Erbfall auf das Stiftungsvermögen. Die Steuerlast liegt typischerweise bei 2 bis 5 Prozent des Vermögens.
Das ist der Preis für die laufenden Steuervorteile der Stiftung. Bei einer Familienstiftung mit Immobilien stehen dem gegenüber:
- 30 Jahre lang nur 15% statt 45% auf Mieten
- Steuerfreie Immobilienverkäufe nach 10 Jahren
Stiftungsvokabular auf einen Blick
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Stifter | Gründer der Stiftung |
| Destinatär | Begünstigter der Stiftung |
| Stiftungsvorstand | Leitung der Stiftung |
| Grundstockvermögen | Muss erhalten bleiben |
| Erbersatzsteuer | Alle 30 Jahre fällig |
| Satzung | Regelwerk der Stiftung |
Fazit: Die Begriffe kennen, Stiftung verstehen
Wer die wichtigsten Begriffe versteht, kann Stiftungen besser einordnen und die richtigen Fragen stellen.
Wenn Sie sich für eine Familienstiftung interessieren, sollten Sie sich von einem Experten beraten lassen, der alle diese Begriffe nicht nur kennt, sondern auch weiß, wie man sie optimal gestaltet.
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Häufige Fragen & Antworten
Was ist ein Destinatär?
Destinatäre sind die Begünstigten einer Stiftung – also die Personen, die Leistungen aus der Stiftung erhalten. Bei einer Familienstiftung sind das typischerweise die Familienmitglieder. Der Kreis wird in der Satzung festgelegt.
Was ist der Unterschied zwischen Grundstockvermögen und Verbrauchsvermögen?
Grundstockvermögen muss erhalten bleiben und darf nicht aufgebraucht werden – es ist das Fundament der Stiftung. Verbrauchsvermögen kann hingegen für den Stiftungszweck verwendet werden, z.B. für Ausschüttungen an Destinatäre.
Kann der Stifter selbst Vorstand der Stiftung sein?
Ja, der Stifter kann selbst Vorstand sein und damit die volle Kontrolle über das Stiftungsvermögen behalten. Er kann auch gleichzeitig Destinatär (Begünstigter) sein.
Was regelt die Stiftungssatzung?
Die Satzung ist das zentrale Regelwerk der Stiftung. Sie legt fest: Wer Destinatär ist, wer im Vorstand sitzt, wie Entscheidungen getroffen werden, wie Ausschüttungen erfolgen und was bei Auflösung passiert. Änderungen sind später nur schwer möglich.
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