Ehegattensplitting & Steuerklasse 3/5: Das kommt auf Sie zu

Kurz & knapp
- Steuerklassen 3 und 5 sollen abgeschafft werden
- Ehepaare würden automatisch in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren wechseln
- Ehegattensplitting ist (noch) nicht abgeschafft – aber umstritten
- Steuerliche Nachteile für Einverdiener-Paare denkbar
- Kompensationen wie höhere Freibeträge wären möglich
- Mehr zu unserem individuellen Steuerkonzept erfahren.
Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen. Betroffen wären vor allem verheiratete Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere.
Künftig sollen beide Partner automatisch in die Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren eingeordnet werden.
Wichtig: Die Steuerklasse beeinflusst nicht die endgültige Steuerlast, sondern nur die monatliche Liquidität – also wie viel Netto vom Brutto übrig bleibt. Die tatsächliche Steuer wird immer erst mit der Steuererklärung festgelegt.
Ehegattensplitting – bleibt es bestehen?
Parallel zur Abschaffung der Steuerklassen wird derzeit auch das Ehegattensplitting politisch diskutiert. Die FDP will es erhalten, die Grünen möchten es reformieren oder abschaffen. Dabei geht es um viel Geld – und um die Frage: Ist das Modell noch zeitgemäß?
Was ist Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Ehepartner addiert, dann durch zwei geteilt, auf das halbierte Einkommen die Steuer berechnet und anschließend wieder verdoppelt. Das lohnt sich besonders, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – es senkt den gemeinsamen Steuersatz.
„Das Ehegattensplitting wirkt wie ein Steuerrabatt für Einverdiener-Paare – bei gleichem Einkommen bringt es keine Ersparnis.“
Warum wird über die Abschaffung diskutiert?
Die Gründe für die Debatte sind sowohl finanzieller als auch gesellschaftlicher Natur:
- Fiskalisch: Eine Abschaffung würde dem Staat zusätzliche Steuereinnahmen bringen.
- Gesellschaftlich: Kritiker sagen, das Splitting fördere traditionelle Rollenbilder, da es sich besonders lohnt, wenn ein Partner wenig oder gar nicht arbeitet – häufig die Frau.
Was würde eine Abschaffung konkret bedeuten?
Ohne Ehegattensplitting müssten viele Paare mit ungleichem Einkommen mehr Steuern zahlen.
Ein Beispiel:
Hinweis: Zahlen gerundet, Beispiel vereinfacht
Welche Alternativen gäbe es?
Sollte das Splitting tatsächlich abgeschafft werden, bedarf es aus unserer Sicht steuerlicher Kompensationen, um Familien nicht schlechterzustellen. Denkbare Maßnahmen:
- Höhere gemeinsame Freibeträge für Ehepaare
- Erweiterte Kinderfreibeträge
- Entlastungen für Pflege- oder Betreuungskosten
- Steuerliche Vorteile für Doppelverdiener-Paare durch Gründung einer Familienholding
Unser Fazit: Reform ja – aber mit Augenmaß
Die Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5 ist bereits auf dem Weg. Beim Ehegattensplitting ist hingegen noch vieles offen. Klar ist: Sollte es abgeschafft werden, muss es familienfreundliche Ausgleichsmaßnahmen geben. Steuerpolitik darf nicht zulasten von Familien gehen – das sollte auch im Fokus der Gesetzgeber stehen.
Jetzt beraten lassen – und vorausschauend planen
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Häufige Fragen & Antworten
Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen müssten mehr Steuern zahlen. Es gäbe keine steuerliche Entlastung mehr durch das Zusammenveranlagen mit Splittingvorteil. Der Staat könnte ggf. mit anderen Freibeträgen oder Steuerentlastungen gegensteuern.
Ein Gesetzesentwurf liegt vor, ein genaues Datum steht noch aus. Im Raum steht eine Umsetzung ab 2025 – Änderungen sind aber möglich.
Geplant ist die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Verheiratete Paare sollen dann automatisch in Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren eingestuft werden.
Das Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast. Außerdem sollen finanzielle Fehlanreize für Einverdiener-Ehen reduziert werden – insbesondere um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern.
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