Immobilien richtig strukturieren

Kurz & knapp
- Hohe Mieteinnahmen? Struktur wie GmbH oder Familienstiftung prüfen
- Verluste steuerlich nutzen? Dann lieber im Privatvermögen halten
- Renovierung geplant? 15%-Grenze beachten
- Steuerfreier Verkauf? Nur bei Privat oder Familienstiftung nach 10 Jahren möglich
- Jede Immobilie ist ein Einzelfall – individuelle Beratung notwendig
In welche Struktur soll Ihre Immobilie?
Vermögensverwaltende GmbH, Privatvermögen oder Familienstiftung? Diese Frage stellen sich viele Immobilieninvestoren – und die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Denn jede Immobilie muss individuell betrachtet werden.
Mieteinnahmen richtig einordnen
Grundlage für die steuerliche Betrachtung ist der sogenannte steuerliche Mietüberschuss. Dieser ergibt sich aus:
- Mieteinnahmen
- abzüglich Zinsen (nicht: Tilgung)
- abzüglich Erhaltungsaufwendungen
- abzüglich Abschreibung (AfA)
Achtung: Die AfA senkt zwar Ihre Steuerlast, wirkt sich jedoch nicht auf Ihr Konto aus. Ebenso wirkt sich die Tilgung nicht auf die Steuer, aber sehr wohl auf Ihre Liquidität aus.
"Hohe Überschüsse? Dann prüfen Sie die GmbH- oder Stiftungsstruktur. Verluste? Dann ist das Privatvermögen meist sinnvoller."
Verlust oder Gewinn? Das entscheidet über die Struktur
- Negativer Mietüberschuss: Ideal im Privatvermögen, da der Verlust mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.
- Hoher positiver Mietüberschuss: Dann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH oder eine Familienstiftung. Hier fallen nur 15 % Körperschaftsteuer an – die Gewerbesteuer kann entfallen.
Besonderheit: Familienstiftungen zahlen auf Mieteinnahmen keine Gewerbesteuer – ein echter Vorteil.
Renovierungskosten und die 15%-Grenze
Wenn größere Sanierungen geplant sind, ist die 15 %-Grenze entscheidend:
Abschreibungsgrenzen im Überblick
Zeitraum | Grenze | Wirkung |
---|---|---|
Innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb | max. 15 % des Gebäudewertes | Sofort abziehbar |
Über 15 % | Keine Sofortabsetzung – über 50 Jahre abschreibbar |
Diese Regelung gilt unabhängig von der Struktur.
Verkaufsperspektive: steuerfrei oder steuerpflichtig?
Auch das Wertsteigerungspotenzial spielt eine Rolle:
- Privatvermögen: Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei
- Familienstiftung: Ebenfalls steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren
- GmbH: Verkauf ist grundsätzlich steuerpflichtig, aber:
- Bildung einer § 6b-Rücklage möglich
- Gewinn kann auf eine neue Immobilie übertragen werden (Reinvestition erforderlich)
- Bildung einer § 6b-Rücklage möglich
Unser Rat: Nie pauschal – immer individuell prüfen
Es gibt keine Universallösung. Lassen Sie jede Immobilie im Einzelfall prüfen, bevor Sie sich für eine Struktur entscheiden. Nur so vermeiden Sie steuerliche Nachteile.
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Häufige Fragen & Antworten
Indem man hohe Mieteinnahmen über eine vermögensverwaltende GmbH oder Familienstiftung laufen lässt. So reduziert sich die Steuerlast auf 15 % oder entfällt ganz (bei Stiftungen).
Durch den Kauf von Immobilien in einer vermögensverwaltenden GmbH werden Mieteinnahmen nur mit Körperschaftsteuer belastet. Zudem lässt sich durch gezielte Gestaltung Gewerbesteuer vermeiden.
Ein steuerliches Gestaltungsmittel, um Gewinne aus Immobilienverkäufen in einer GmbH zu neutralisieren – wenn reinvestiert wird, kann die Steuerlast verschoben werden.
Wenn Verluste entstehen oder ein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren geplant ist.
Kommt auf Ihre Ziele an: Die Stiftung punktet mit steuerfreier Vererbung und Steuerfreiheit bei Vermietung, ist aber komplexer. Die GmbH ist flexibler und einfacher in der Handhabung.
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