Stiftung gründen & Steuern sparen

Kurz & knapp
- Stifter überträgt Vermögen auf Familienstiftung
- Bis zu 26 Mio. € steuerfrei bei operativem Vermögen
- Schenkungsfreibeträge richten sich nach Begünstigten
- Besteuerung: 1,5 % bei Gewinnausschüttung an Stiftung
- 25 % Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung an Begünstigte
Was ist eine Familienstiftung – und warum ist sie steuerlich so interessant?
Wenn Sie Ihr Lebenswerk sichern, Erbstreitigkeiten vermeiden und gleichzeitig Steuern sparen wollen, kann eine Familienstiftung das passende Modell sein.
Die Idee: Sie übertragen Ihr Vermögen auf eine Stiftung und behalten durch Ihre Rolle als Vorstand weiterhin Kontrolle – mit langfristiger Planung und klarer Struktur.
Steuerfreie Übertragung: So nutzen Sie den Schenkungsfreibetrag optimal
Der Clou: Operatives Vermögen (z. B. GmbH-Anteile) kann unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei übertragen werden. Grundlage dafür ist § 13b ErbStG.
"Bis zu 26 Millionen Euro lassen sich steuerfrei in eine Familienstiftung übertragen – wenn es sich um begünstigtes Betriebsvermögen handelt."
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen operativem und Verwaltungsvermögen. Letzteres (z. B. Geldanlagen, vermietete Immobilien) ist nicht steuerfrei, aber durch Schenkungsfreibeträge teilweise abgedeckt.
Die wichtigsten Freibeträge im Überblick
Begünstigtenkreis im Überblick
Begünstigtenkreis | Freibetrag pro Stifter |
---|---|
Ehegatte | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkel und alle Nachkommen | 100.000 € |
Ehepaar mit gemeinsamer Stiftung | 200.000 € |
Diese Freibeträge gelten bei der Einbringung von nicht-begünstigtem Verwaltungsvermögen.
Wie wird das Vermögen in der Familienstiftung besteuert?
Ist das Vermögen erst einmal in der Stiftung, stellt sich die Frage der laufenden Besteuerung. Hier ein typisches Beispiel:
Beispielstruktur: Holding mit Familienstiftung
- Operative GmbH: zahlt ca. 30 % KSt + GewSt
- Holding GmbH: erhält Gewinnausschüttung, zahlt nur 1,5 % Steuer
- Familienstiftung: erhält Ausschüttung von Holding, ebenfalls 1,5 % Steuer
Das heißt: Die Gewinne sammeln sich nahezu steuerfrei in der Stiftung an.
Ausschüttung an Begünstigte: So wird versteuert
- Geld: 25 % Kapitalertragsteuer + Soli (wie bei GmbH-Ausschüttung)
- Sachwerte (z. B. Auto, Immobilie): ebenfalls mit 25 % KSt + Soli zu versteuern
Wichtig: Die Stiftung kann frei entscheiden, ob und wann Begünstigte Ausschüttungen erhalten.
Fazit: Vermögen sichern, Steuern sparen – mit der richtigen Strategie
Die Familienstiftung ist ein wirkungsvolles Werkzeug zur Vermögenssicherung über Generationen – und bietet gleichzeitig erhebliche steuerliche Vorteile.
Wer plant, seine GmbH-Anteile oder Immobilien strategisch zu übertragen, sollte sich intensiv mit dieser Möglichkeit beschäftigen.
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Häufige Fragen & Antworten
Die Stiftung muss genau geplant werden: Satzung, Begünstigte, Zweck und Vermögenstransfer sind zentrale Punkte. Auch steuerliche Aspekte müssen frühzeitig geklärt werden.
Eine Stiftung ist eine juristische Person, der dauerhaft Vermögen übertragen wird, um einen bestimmten Zweck zu erfüllen – bei der Familienstiftung meist der Schutz des Familienvermögens.
Nur mit Anerkennung durch die zuständige Stiftungsaufsicht. Dafür muss ein Stiftungskapital eingebracht und ein gemeinnütziger oder privater Zweck verfolgt werden.
Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei einer GmbH. Zudem ist eine Stiftung ein dauerhaftes Konstrukt – Änderungen erfordern juristische Präzision. Dafür bietet sie klare steuerliche und strukturelle Vorteile.
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