Wie Paare mit der Güterstandsschaukel Steuern sparen können

Steuern sparen in der Ehe: Mit der Güterstandsschaukel übertragen Paare Millionenbeträge komplett schenkungsteuerfrei. Erfahren Sie, wie dieser legale Steuertrick funktioniert!
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Steuerfreie Übertragung: Ermöglicht den Transfer hoher Vermögenswerte zwischen Ehegatten ohne Schenkungsteuer.
  • Funktionsweise: Wechsel vom gesetzlichen Güterstand zur Gütertrennung löst einen steuerfreien Zugewinnausgleichsanspruch aus.
  • Legaler Steuertrick: Nutzt zivilrechtliche Ansprüche statt freiwilliger Schenkungen.
  • Risiko Einkommensteuer: Vorsicht bei der Übertragung von Immobilien (Spekulationsfrist) oder GmbH-Anteilen.
  • Flexibilität: Nach der Übertragung kann problemlos wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückgewechselt werden.

In einer Ehe teilt man alles – so heißt es oft.

Doch wenn es um große Vermögenswerte geht, kann das deutsche Steuerrecht Paaren schnell einen Strich durch die Rechnung machen.

Wer seinem Partner einfach so Millionenbeträge schenkt, überschreitet schnell den Freibetrag von 500.000 € und wird zur Kasse gebeten.

Die Lösung für dieses Problem ist ein ebenso elegantes wie legales Gestaltungsinstrument: die Güterstandsschaukel.

Was ist die Güterstandsschaukel?

Die meisten Paare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet: Alles, was während der Ehe an Vermögen erwirtschaftet wird, gehört zwar dem jeweiligen Partner allein, würde aber im Falle einer Scheidung hälftig ausgeglichen werden.

Bei der Güterstandsschaukel wird genau dieser Mechanismus genutzt, ohne dass sich das Paar tatsächlich scheiden lässt.

Man geht zum Notar und beendet die Zugewinngemeinschaft durch einen Wechsel zur Gütertrennung.

In diesem Moment entsteht kraft Gesetzes ein Anspruch auf Zugewinnausgleich – und dieser Anspruch ist nach § 5 Abs. 2 ErbStG komplett steuerfrei.

Das Rechenbeispiel: Schenkung vs. Güterstandsschaukel

Warum dieser Aufwand?

Ein Blick auf die Zahlen verdeutlicht das enorme Sparpotenzial:

Angenommen, ein Ehemann besitzt 10 Mio. € und seine Frau 2 Mio. €.

Er möchte ihr 4 Mio. € übertragen, damit beide über 6 Mio. € verfügen.

  • Weg 1 (Schenkung): Nach Abzug des Freibetrags von 500.000 € fallen auf die restlichen 3,5 Mio. € rund 665.000 € Schenkungsteuer an.
  • Weg 2 (Güterstandsschaukel): Der Anspruch auf die 4 Mio. € resultiert aus dem gesetzlichen Ausgleich. Die Steuerbelastung liegt bei 0 €.

Nachdem das Vermögen übertragen wurde, können die Partner durch einen weiteren Notartermin wieder in die Zugewinngemeinschaft „zurückschaukeln“.

Die Gefahr: Wenn Immobilien oder Anteile übertragen werden

Obwohl der Zugewinnausgleich an sich schenkungsteuerfrei ist, lauern an anderer Stelle Gefahren.

Wenn der Ausgleich nicht in Bar gezahlt wird, sondern durch die Übertragung von Sachwerten (Immobilien oder GmbH-Anteile), kann dies Einkommensteuer auslösen:

  • Immobilien: Wird eine Immobilie übertragen, die weniger als 10 Jahre im Besitz ist, kann dies als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft gewertet werden (Spekulationssteuer).
  • GmbH-Anteile: Hier können stille Reserven aufgedeckt werden, was ebenfalls zu einer hohen Steuerlast führt.
Der Experten-Tipp: Erfüllen Sie den Zugewinnausgleich nach Möglichkeit mit Bargeld oder Vermögenswerten, die bereits außerhalb jeglicher Haltefristen liegen.

Strategische Nachfolgeplanung für Ehepaare

Die Güterstandsschaukel ist ein mächtiges Werkzeug, um das Familienvermögen abzusichern und die Erbschaftsteuerlast für den späteren Erbfall massiv zu senken.

Da beide Partner nach der „Schaukel“ über eigenes Vermögen verfügen, können im Erbfall Freibeträge doppelt genutzt werden.

Eine solche Gestaltung muss jedoch rechtlich sauber vorbereitet und notariell korrekt umgesetzt werden.

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Häufige Fragen & Antworten

Fällt bei Immobilien Grunderwerbsteuer an?

Nein. Übertragungen zwischen Ehegatten sind nach § 3 Nr. 4 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit. Das Hauptrisiko bei Immobilien bleibt somit die Einkommensteuer (Spekulationsfrist).

Ist die Güterstandsschaukel legal?

Ja, die Güterstandsschaukel ist eine anerkannte Gestaltung. Der Bundesfinanzhof hat bereits bestätigt, dass der Wechsel des Güterstandes zur Auslösung des Zugewinnausgleichs keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, sofern die zivilrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Muss ich für die Güterstandsschaukel geschieden werden?

Nein. Das ist der große Vorteil: Die Ehe bleibt bestehen. Nur der Güterstand wird auf dem Papier geändert, um den gesetzlichen Ausgleichsanspruch zu aktivieren.

Wie lange muss die Gütertrennung bestehen bleiben?

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer. Dennoch empfiehlt es sich aus Dokumentationsgründen, eine gewisse Zeitspanne verstreichen zu lassen, bevor man wieder in die Zugewinngemeinschaft zurückwechselt.

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