Holding & Familienstiftung: Steuern sparen mit Struktur

Kurz & knapp
- Holding nachträglich aufbauen? Ja, mit Buchwertfortführung möglich
- Immobilie steuerfrei an Stiftung? Nur mit guter Planung
- Ehegartenschaukel: cleveres Modell für neue AfA & Zinsvorteile
- GmbH-Darlehen an Gesellschafter: fremdüblich dokumentieren
- IAB: bis zu 50 % geplante Investition vorab absetzen
Holdingstruktur nachträglich aufbauen: So geht's
Wer bereits eine operative GmbH besitzt, kann diese nachträglich in eine Holdingstruktur überführen – steuerneutral, sofern die Stimmenmehrheit gegeben ist. Das Stichwort lautet: qualifizierter Anteilstausch.
Dabei werden die Anteile an der operativen GmbH unter Buchwertfortführung in die neu gegründete Holding GmbH eingebracht.
Wichtig: Danach gilt eine Sperrfrist von 7 Jahren. Wird innerhalb dieses Zeitraums verkauft, wird die Einbringung rückwirkend steuerpflichtig.
Wenn keine Stimmenmehrheit besteht, wird es komplexer. Denkbar ist hier z. B. die Zwischenschaltung einer GmbH & Co. KG, die später in die Holdingstruktur übergeht. Eine individuelle Prüfung ist dabei Pflicht.
Immobilie übertragen: Stiftung vs. Ehegartenschaukel
Variante 1: Übertragung auf eine Familienstiftung
Zwei steuerliche Wege sind möglich:
- Schenkung:
- 100.000 € Freibetrag
- Darüber hinaus: Schenkungssteuer fällig
- 100.000 € Freibetrag
- Verkauf an die Stiftung mit Verkäuferdarlehen:
- Tilgung erfolgt aus Mieteinnahmen
- Tilgungsanteil ist steuerfrei
- …aber: Grunderwerbsteuer fällt an
- Tilgung erfolgt aus Mieteinnahmen
Variante 2: Ehegattenschaukel
Die Immobilie wird nach 10 Jahren steuerfrei vom einen Ehepartner an den anderen verkauft.
- Keine Einkommensteuer
- Keine Grunderwerbsteuer
- Finanzierung per Verkäuferdarlehen unter Ehegatten
Zwei Vorteile:
- Neues AfA-Volumen beim Erwerber
- Zinsen mindern die Steuer beim Zahler (z. B. 42 %) und werden nur mit 25 % Kapitalertragsteuer beim Empfänger besteuert
„Mit jedem Euro Zinszahlung beteiligen Sie das Finanzamt“
Darlehen aus der GmbH: Geht das?
Ja, ein Darlehen an den Gesellschafter ist möglich. Entscheidend: fremdübliche Konditionen!
- Zinssatz marktgerecht
- Laufzeit und Tilgung realistisch
- Dokumentation wie bei einer Bank
Ein endfälliges Darlehen über 10 Jahre kann z. B. angemessen sein, wenn es entsprechende Marktbeispiele gibt.
Praxis-Tipp: Alle Bedingungen schriftlich festhalten und die Rückzahlung realistisch planen, um Überschuldung und Insolvenzantragspflicht zu vermeiden.
Gewinn senken mit Rückstellung & IAB
Zwei beliebte Mittel, um den Gewinn (und damit die Steuerlast) am Jahresende zu senken:
- Rückstellungen bilden für künftige Aufwendungen
- Investitionsabzugsbetrag (IAB):
- Gilt bei Gewinnen bis 200.000 €
- 50 % der geplanten Investition (nächste 3 Jahre) sofort absetzbar
- Achtung: Wird die Investition nicht durchgeführt, muss Rückabwicklung erfolgen
- Gilt bei Gewinnen bis 200.000 €
Fazit: IAB ist ein zinsloses Steuerdarlehen vom Staat, wenn richtig eingesetzt.
Fahrtenbuch oder 1 %-Regel?
Viele Unternehmer scheuen sich vor dem Führen eines Fahrtenbuchs.
Unser Tipp: Lieber mit dem Steuerberater klären, wie sich der geldwerte Vorteil anders ermitteln lässt – es gibt mehr als zwei Wege.
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Sie wollen wissen, welche Steuermodelle für Ihre Holding, Immobilien oder GmbH sinnvoll sind? Wir beraten Sie individuell – proaktiv, vorausschauend und verständlich.
Häufige Fragen & Antworten
Bei Rohlmann StB ist das Erstgespräch kostenlos und unverbindlich. So finden wir gemeinsam heraus, wie wir helfen können.
Achten Sie auf:
- Verständliche Erklärungen statt Fachchinesisch
- Proaktive Gestaltung statt reiner Verwaltung
- Branchenerfahrung und Fokussierung
Ja. Mit qualifiziertem Anteilstausch und Stimmenmehrheit geht das steuerneutral. Bei Minderheiten wird es komplexer.
Entweder durch Verkauf an Stiftung mit Darlehen (steuerfreies Ausschüttungspotenzial), oder per Ehegartenschaukel ohne Steuer und mit neuen Abschreibungen.
Nicht unbedingt. Alternativen wie die 1 %-Regel oder individuelle Berechnungsmodelle sind möglich – wir zeigen Ihnen die beste Lösung.
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