Mehr Netto vom Brutto: 7 clevere Steuertricks für 2025

Erfahren Sie, welche sieben Bausteine Ihnen dabei helfen, Ihr verfügbares Einkommen zu maximieren.
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Inhaltsverzeichnis

Kurz & knapp

  • Sachbezüge: Bis zu 50€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei  
  • Aufmerksamkeiten: 60€ jährlich für besondere Anlässe ohne Abgaben
  • Fahrtkostenzuschuss: 30-38 Cent pro Kilometer steuerfrei möglich
  • nternetpauschale: Monatlich 50€ für Homeoffice ohne Steuerbelastung
  • Betriebliche Altersvorsorge: Bis 644€ monatlich aus dem Brutto

Sie möchten mehr Netto vom Brutto behalten?

Als aktive Steuergestalter zeigen wir Ihnen bewährte Strategien der Nettolohnoptimierung, mit denen Sie völlig legal Ihre Steuerlast reduzieren.

Sachbezüge: Der Klassiker der Nettolohnoptimierung

Der erste und wohl bekannteste Baustein sind Sachbezüge in Form von Gutscheinkarten. Hierbei können Sie monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei über Ihren Arbeitgeber erhalten.

Wichtig: Die Karten müssen ausschließlich für Sachleistungen einlösbar sein – eine Barauszahlung ist nicht zulässig.

Diese Gutscheine können Sie über verschiedene Anbieter für Einkäufe, Tankstellen oder andere Dienstleistungen nutzen.

Auf das Jahr gerechnet sparen Sie so bis zu 600 Euro, die Sie sonst versteuern müssten.

Weitere Details zur steuerlichen Behandlung von Sachbezügen und wie Sie durch einen Antrag monatlich mehr Netto erhalten, finden Sie in unserem Artikel zur Lohnsteuer-Ermäßigung.

Aufmerksamkeiten für besondere Anlässe

Zu besonderen Ereignissen wie Geburtstagen oder Firmenjubiläen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bis zu 60 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen lassen.

Diese sogenannten Aufmerksamkeiten sind ein weiterer kleiner, aber wirkungsvoller Baustein Ihrer Nettolohnoptimierung.

Wie Sie zusätzlich mit einem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung monatlich mehr Netto herausholen, erfahren Sie im verlinkten Beitrag.

Sachzuwendungen nach § 37b EStG: Mehr als nur die "Rolex-Regel"

Ein häufig missverstandener Bereich sind Sachzuwendungen bis zu 10.000 Euro jährlich.

Entgegen dem Mythos der "steuerfreien Rolex" gelten hier klare Regeln:

  • Betriebliche Veranlassung muss gegeben sein
  • Nur Sachleistungen, keine Barauszahlung möglich
  • Pauschalversteuerung durch den Arbeitgeber
  • Sozialversicherungspflicht bleibt bestehen

Diese Option eignet sich besonders für hochwertige Arbeitsmittel oder Fortbildungsmaßnahmen.

Und wenn Sie über die reine Sachzuwendung hinaus Ihre gesamte Unternehmensstruktur optimieren möchten, lesen Sie unseren Beitrag Management- oder vermögensverwaltende Holding?

Internetpauschale für das Homeoffice

Mit der zunehmenden Verbreitung von Homeoffice gewinnt die Internetpauschale an Bedeutung.

Arbeitgeber können monatlich bis zu 50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei für die private Internetnutzung ihrer Mitarbeiter übernehmen.

In unserer Rubrik Digitalisierung & Laufende Steuerberatung finden Sie weitere Praxistipps, wie Sie Ihren Homeoffice-Aufwand optimal steuerlich abbilden.

Betriebliche Altersvorsorge clever gestalten

Besonders für Gesellschafter-Geschäftsführer interessant: Bis zu 644 Euro monatlich können aus dem Bruttolohn in die betriebliche Altersvorsorge fließen.

Unser Tipp: Statt in teure Versicherungsprodukte zu investieren, können Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge auch über ETFs aufbauen und so von den Steuervorteilen bei gleichzeitig besseren Renditeaussichten profitieren.

Falls Sie neben ETFs auch in Anschaffungen investieren wollen: Lesen Sie, wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) rückwirkend Eigenkapital aufbauen.

Fahrtkostenzuschuss: Besonders bei langen Strecken lohnenswert

Der Fahrtkostenzuschuss wird oft unterschätzt, kann aber bei längeren Pendelstrecken erhebliche Einsparungen bringen:

Entfernungserstattung im Überblick

Entfernung Erstattung pro Kilometer
1–20 km 30 Cent
Ab 21 km 38 Cent

Die Erstattung erfolgt sozialversicherungsfrei und wird pauschal versteuert, was zu einer deutlichen Nettolohnoptimierung führt.

Unternehmer, die als GbR organisiert sind, können die Pendlerpauschale mehrfach geltend machen – mehr dazu im Beitrag Mit der GbR zur Steuererstattung.

Kinderbetreuungskosten: Unterstützung für Familien

Haben Sie Kinder im nicht schulpflichtigen Alter, können Arbeitgeber die Kosten für Kindergarten oder andere Betreuungseinrichtungen steuer- und sozialversicherungsfrei übernehmen.

Dies ist eine besonders wertvolle Unterstützung für Familien.

Eine Übersicht aller familienfreundlichen Steuer-Leistungen unserer Kanzlei finden Sie auf der Seite Leistungen.

Nettolohnoptimierung systematisch angehen

Die vorgestellten Möglichkeiten zeigen nur einen Ausschnitt der verfügbaren Nettolohnoptimierungsstrategien. Als Ihre aktiven Steuergestalter entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Strategie, die zu Ihrer persönlichen und beruflichen Situation passt.

Wichtig: Alle Maßnahmen müssen rechtssicher umgesetzt werden. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich.

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Möchten Sie Ihre Nettolohnoptimierung professionell angehen? Wir zeigen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Möglichkeiten speziell in Ihrer Situation bestehen. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und optimieren Sie Ihr Netto!

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Häufige Fragen & Antworten

Wie erhalte ich mehr Netto vom Brutto?

Durch verschiedene steueroptimierte Gehaltsbestandteile wie Sachbezüge, Fahrtkostenzuschüsse oder betriebliche Altersvorsorge können Sie Ihr Netto bei gleichem Brutto erhöhen. Wichtig ist eine individuelle Analyse Ihrer Situation.

Wer bekommt 2025 mehr Netto vom Brutto?

Alle Arbeitnehmer können von Nettolohnoptimierung profitieren. Besonders vorteilhaft ist sie für Gutverdiener, Pendler mit langen Strecken, Familien mit Kindern und Gesellschafter-Geschäftsführer.

Wie funktioniert Nettolohnoptimierung genau?

Bei der Nettolohnoptimierung werden Teile des Bruttogehalts in steuer- und sozialversicherungsfreie Leistungen umgewandelt. So bleibt bei gleichem Bruttogehalt mehr Netto übrig, da weniger Steuern und Sozialabgaben anfallen.

Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf die Steuer aus?

Gehaltserhöhungen unterliegen der progressiven Besteuerung – höhere Einkommen werden prozentual stärker besteuert. Durch clevere Nettolohnoptimierung können Sie den Effekt der Steuerprogression mildern und mehr von Ihrer Erhöhung behalten.

Sie haben weitere Fragen?

Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:

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