Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung, Pflichten und Haftung nach §§ 48–48d EStG

Grundstruktur und Funktionsprinzip
Wer muss einbehalten?
Zur Einbehaltung verpflichtet sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das betrifft Bauunternehmer mit Subunternehmern, Handwerksbetriebe, Immobilienunternehmen, Kommunen und Behörden sowie Privatvermieter ab drei Wohnungen.
Reine Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit sind grundsätzlich nicht betroffen. Wer aber auch nur eine Wohnung vermietet und damit steuerlich unternehmerisch tätig ist, fällt bereits unter die Regelung.
Bemessungsgrundlage: 15 % vom Brutto – auch bei § 13b
Die Bauabzugsteuer beträgt 15 % der Gegenleistung – und die Gegenleistung ist der Bruttobetrag der Rechnung, also inklusive Umsatzsteuer. Das gilt auch dann, wenn die Rechnung nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuerausweis gestellt wurde: In diesem Fall wird der fiktive Bruttobetrag als Bemessungsgrundlage herangezogen.
► Rechenbeispiel: Bauabzugsteuer bei § 13b-Rechnung
Subunternehmer B stellt eine Netto-Rechnung nach § 13b UStG über 200.000 Euro.
Fiktiver Bruttobetrag: 200.000 Euro + 19 % = 238.000 Euro.
Bauabzugsteuer (15 %): 35.700 Euro.
Auszahlung an B: 200.000 Euro – 35.700 Euro = 164.300 Euro.
Abführung ans Finanzamt des Subunternehmers: 35.700 Euro bis zum 10. des Folgemonats.
Liegt eine gültige Freistellungsbescheinigung vor, entfällt der Einbehalt vollständig.
Fälligkeitstermin und Anmeldeformular
Die einbehaltene Bauabzugsteuer muss bis zum 10. Tag des auf die Zahlung folgenden Kalendermonats ans zuständige Finanzamt des leistenden Unternehmers (nicht das eigene!) abgeführt werden. Hierfür ist das Anmeldeformular 'Anmeldung der Abzugsbeträge' zu verwenden. Bei einem Münchener Subunternehmer geht die Abführung also ans Finanzamt München – nicht ans eigene Finanzamt in Ratingen.
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
Das wichtigste Instrument im Überblick
Die Freistellungsbescheinigung ist das zentrale Instrument, das dafür sorgt, dass die Bauabzugsteuer kaum je anfällt. Ein Bauunternehmer mit gültiger Bescheinigung legt diese dem Auftraggeber vor – und dieser ist vollständig von der Einbehaltungspflicht befreit. Das System funktioniert nur, wenn der Auftraggeber die Bescheinigung vor jeder wesentlichen Zahlung aktiv prüft.
Antragstellung
Der Antrag kann formlos beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt gestellt werden – per ELSTER, schriftlich oder persönlich. Im Antrag sind Name, Adresse, Steuernummer und der Zweck (Erbringung von Bauleistungen) anzugeben. Das Finanzamt entscheidet über Ausstellung und Gültigkeitsdauer nach eigenem Ermessen, in der Regel 1 bis 3 Jahre.
Wichtig: Beantragen Sie die Verlängerung mindestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf. Während der Lücke zwischen Ablauf und neuer Bescheinigung sind Ihre Auftraggeber zur Einbehaltung verpflichtet – was Ihren Cashflow erheblich beeinträchtigen kann.
Das Dezember-Problem
Ein unterschätztes Risikomoment: Viele Freistellungsbescheinigungen laufen zum 31. Dezember ab. Wenn der Jahreswechsel nicht aktiv beobachtet wird, werden im Januar Zahlungen geleistet ohne gültige Bescheinigung – und der Auftraggeber haftet.
⚠ Jahreswechsel als Haftungsfalle
Viele Bauunternehmer erleben jedes Jahr dasselbe: Im Januar geht eine Zahlung an einen Subunternehmer raus, und erst später fällt auf, dass die Freistellungsbescheinigung zum 31.12. abgelaufen war.
Konsequenz: Der Auftraggeber hätte 15 % einbehalten müssen. Das Finanzamt kann ihn persönlich in Anspruch nehmen.
Lösung: Alle Freistellungsbescheinigungen zentral mit Ablaufdatum erfassen. Im November/Dezember systematisch prüfen – und Subunternehmer rechtzeitig auf ablaufende Bescheinigungen hinweisen.
Prüfpflicht: Das EIBE-Portal
Der Auftraggeber hat eine aktive Prüfpflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) betreibt das EIBE-Portal, über das die Gültigkeit jeder Freistellungsbescheinigung in Echtzeit geprüft werden kann. Die Abfrage ist kostenlos, dauert wenige Minuten, und das Ergebnis sollte dokumentiert werden.
ℹ EIBE-Portal: So prüfen Sie online
URL: www.bzst.de → Steuern National → Bauabzugsteuer → Abfrage Freistellungsbescheinigung
Benötigt: Name und Anschrift des Subunternehmers sowie die Bescheinigungsnummer
Ergebnis: Bescheinigung gültig / nicht vorhanden / abgelaufen
Ergebnis ausdrucken oder speichern und zur Zahlung/Buchung ablegen
Empfehlung: Abfrage bei jeder wesentlichen Zahlung – nicht nur einmalig beim Vertragsschluss
Bagatellgrenzen
Die Grenzen im Überblick
Auch ohne Freistellungsbescheinigung entfällt die Einbehaltungspflicht, wenn das Auftragsvolumen bestimmte Grenzen nicht überschreitet – gerechnet pro Auftragnehmer und pro Kalenderjahr:
Bagatellgrenzen der Bauabzugsteuer
| Auftraggeber-Typ | Bagatellgrenze |
|---|---|
| Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen | 5.000 Euro je Auftragnehmer/Jahr |
| Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen (steuerfreie Vermietung) | 15.000 Euro je Auftragnehmer/Jahr |
| Privatpersonen (nicht unternehmerisch tätig) | Nicht betroffen |
Kumulierung über das Jahr
Die Grenze gilt für alle Zahlungen an denselben Auftragnehmer im Laufe eines Jahres. Wer bereits zu Jahresbeginn weiß, dass er im Jahresverlauf mehr als 5.000 Euro an denselben Betrieb zahlen wird, muss bereits ab der ersten Zahlung einbehalten. Bei regelmäßigen Geschäftsbeziehungen empfiehlt sich deshalb stets die Freistellungsbescheinigung – dann entfällt diese Kumulierungsproblematik.
⚡ Fallstrick: Mehrere kleine Aufträge
Auftraggeber A beauftragt Subunternehmer B dreimal: 2.000 + 2.000 + 3.000 Euro. Keine Bescheinigung.
Beim dritten Auftrag beträgt das Jahresvolumen 7.000 Euro – Grenze überschritten, Einbehalt wäre ab diesem Auftrag fällig gewesen.
Hatte A einen Rahmenvertrag, der schon von Anfang an mehr als 5.000 Euro vorsah, hätte er bereits ab Zahlung 1 einbehalten müssen.
Die Leistungskette: GU und Subunternehmer
Doppelwirkung in der Kette
Die Bauabzugsteuer wirkt auf jeder Stufe der Leistungskette unabhängig. Der Bauherr behält beim Generalunternehmer ein – und der Generalunternehmer muss seinerseits bei seinen Subunternehmern einbehalten. Es gibt keine Anrechnung der einen auf die andere Ebene.
Einbehaltungspflicht in der Leistungskette
| Stufe | Einbehaltungspflicht |
|---|---|
| Bauherr → GU | 15 % des Brutto, falls GU keine Bescheinigung hat |
| GU → Subunternehmer | 15 % des Brutto je SUB, falls kein Nachweis |
| SUB → Nachunternehmer | 15 % des Brutto, falls kein Nachweis |
Als Generalunternehmer befinden Sie sich in der Mitte: Sie leiden potenziell einen erheblichen Einbehalt von oben und müssen gleichzeitig nach unten einbehalten. Das kann zu einer erheblichen Liquiditätslücke führen. Die Lösung: eigene Freistellungsbescheinigung rechtzeitig beantragen und von allen Subunternehmern Bescheinigungen einholen.
Anrechnung und Erstattung
Anrechnungsreihenfolge nach § 48c EStG
Der einbehaltene Betrag ist keine endgültige Steuerlast. Er wird auf die Steuerschulden des Leistenden angerechnet – in folgender Reihenfolge:
- Lohnsteuer und Lohnsteuer-Nachforderungen
- Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen
- Festgesetzte Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer
Ein nach der Verrechnung verbleibendes Guthaben wird erstattet – aber erst nach Abgabe der Steuererklärung und Erlass des Steuerbescheids. Das kann 6 bis 18 Monate dauern.
Liquiditätswirkung
Für den Bauunternehmer als Auftragnehmer bedeutet die Bauabzugsteuer eine Vorfinanzierungspflicht: Er erbringt die Leistung, erhält nur 85 % seiner Vergütung, und die restlichen 15 % fließen erst mit der Steuererstattung zurück. Bei einem Projekt über 500.000 Euro netto ergibt das eine Liquiditätslücke von rund 89.000 Euro über mehrere Monate.
Gültige Freistellungsbescheinigung = sofort volle Vergütung. Das ist neben der administrativen Erleichterung der stärkste Anreiz, die Bescheinigung aktuell zu halten.
Haftungsrisiken bei Verstößen
Haftung des Auftraggebers
Wer als Auftraggeber die Bauabzugsteuer nicht einbehält, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre, haftet persönlich für den nicht einbehaltenen Betrag. Das Finanzamt kann ihn wie einen Steuerschuldner in Anspruch nehmen. Die Haftung entfällt nur mit dem Nachweis, dass eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlag und deren Gültigkeit ordnungsgemäß geprüft wurde.
⚠ Barzahlungen ohne Einbehalt – doppeltes Risiko
Barzahlungen an Subunternehmer ohne Einbehaltung der Bauabzugsteuer und ohne gültige Freistellungsbescheinigung sind ein klassisches Betriebsprüfungsfeld.
Risiko 1: Haftung für die nicht einbehaltene Steuer.
Risiko 2: Versagung des Betriebsausgabenabzugs für die gesamte Zahlung.
Empfehlung: Zahlungen an Subunternehmer grundsätzlich per Überweisung – das schafft automatisch den Zahlungsnachweis.
Checkliste für die Praxis
Als Auftragnehmer
- Freistellungsbescheinigung beantragen – möglichst per ELSTER.
- Ablaufdatum im Kalender – Verlängerungsantrag 8 Wochen vorher.
- Bescheinigung jedem neuen Auftraggeber vor der ersten Rechnung vorlegen.
- Auftraggeber aktiv informieren, wenn Bescheinigung ausläuft.
Als Auftraggeber / Generalunternehmer
- Von jedem Subunternehmer vor erster Zahlung Freistellungsbescheinigung anfordern.
- Gültigkeit im EIBE-Portal prüfen und Ergebnis dokumentieren.
- Alle Bescheinigungen zentral mit Ablaufdaten verwalten – November/Dezember systematisch prüfen.
- Wenn keine gültige Bescheinigung und Bagatellgrenze überschritten: Bauabzugsteuer einbehalten und bis 10. des Folgemonats an das Finanzamt des Subunternehmers abführen.
- Dokumentation mindestens 10 Jahre aufbewahren.
✔ Unser Fazit
Die Bauabzugsteuer ist beherrschbar. Das eigentliche Risiko liegt fast nie in der Steuer selbst – sondern in der mangelhaften Verwaltung der Freistellungsbescheinigungen.
Wer ein einfaches System zur Erfassung und Überwachung aller Bescheinigungen aufbaut, hat das Thema vollständig unter Kontrolle. Als auf Bauunternehmen spezialisierte Kanzlei helfen wir Ihnen dabei, genau diese Prozesse zu etablieren.
Alle Fachbegriffe verständlich erklärt in unserem Steuer-Glossar.
Sie möchten Ihre Steuersituation optimieren?
Rohlmann Steuerberatung unterstützt Sie mit proaktiver Beratung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren →
Rohlmann berät Bauunternehmer, Handwerker und Immobilieninvestoren aus einer Hand. Entdecken Sie auch unsere Leitfäden für Handwerker und Immobilieninvestoren.

Häufige Fragen & Antworten
Wer muss die Bauabzugsteuer bezahlen?
Zur Einbehaltung der Bauabzugsteuer verpflichtet sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts – also Bauunternehmer mit Subunternehmern, Handwerksbetriebe, Immobilienunternehmen, Kommunen und sogar Privatvermieter ab drei Wohnungen. Der Auftraggeber muss 15 % des Bruttorechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt des Auftragnehmers abführen.
Was ist eine Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer?
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist das zentrale Instrument, um die Bauabzugsteuer zu vermeiden. Sie wird vom Betriebsstättenfinanzamt des Auftragnehmers ausgestellt und bestätigt, dass dieser seinen steuerlichen Pflichten nachkommt. Liegt eine gültige Bescheinigung vor, entfällt die Einbehaltungspflicht des Auftraggebers vollständig.
Was passiert, wenn keine Freistellungsbescheinigung vorliegt?
Ohne gültige Freistellungsbescheinigung muss der Auftraggeber 15 % des Bruttorechnungsbetrags einbehalten und ans Finanzamt abführen. Der Auftragnehmer erhält nur 85 % seiner Vergütung. Unterlässt der Auftraggeber den Einbehalt, haftet er persönlich für den nicht abgeführten Betrag – das Finanzamt kann ihn wie einen Steuerschuldner in Anspruch nehmen.
Wie bekomme ich die Bauabzugsteuer zurück?
Die einbehaltene Bauabzugsteuer wird auf Ihre Steuerschulden angerechnet – zunächst auf Lohnsteuer, dann auf Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen und schließlich auf die festgesetzte Steuer. Ein verbleibendes Guthaben wird nach Abgabe der Steuererklärung und Erlass des Steuerbescheids erstattet, was 6 bis 18 Monate dauern kann.
Wer ist von der Bauabzugsteuer befreit?
Reine Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit sind grundsätzlich nicht betroffen. Zudem entfällt die Einbehaltungspflicht bei Bagatellgrenzen: Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen bis 5.000 Euro je Auftragnehmer pro Jahr sowie steuerfreie Vermieter bis 15.000 Euro. Bei Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung entfällt der Einbehalt unabhängig von der Auftragshöhe.
Sie haben weitere Fragen?
Zögern Sie nicht, uns persönlich zu kontaktieren:
Weitere Artikel
Entdecken Sie weitere Artikel rund um das Thema Steuern sparen.

Immobilienkauf steuerlich optimieren: Kaufpreisaufteilung und Nebenkosten

Betriebsprüfung bei Immobilien: Prüfungsschwerpunkte und Vorbereitung

Immobilien im Betriebsvermögen: Die unterschätzte Steuerfalle

Vermietungsverluste: Liebhaberei-Falle und die 66%-Regel

Familienstiftung für Immobilien: Steuervorteile vs. VV-GmbH

Immobilien steuerfrei schenken und vererben: Freibeträge und Nießbrauch

Umsatzsteuer bei Immobilien: Option nach § 9 UStG und Vorsteuerabzug

Steuerfreier Immobilienverkauf: 10-Jahresfrist und § 6b EStG

Grunderwerbsteuer sparen: Share Deal und Konzernklausel

Gewerblicher Grundstückshandel: Die 3-Objekt-Grenze und ihre Folgen

§ 8b KStG: Steuerfreie Immobilienverkäufe in der GmbH

Immobilien in GmbH oder Privatvermögen: Vollständiger Steuervergleich

AfA bei Immobilien: Lineare, degressive, § 7b und Denkmal-AfA erklärt

Scheinselbständigkeit im Handwerk: Prüfungsrisiken und steuerfreie Gehaltsbestandteile

Unfertige Leistungen im Handwerk: Bilanzierung und Steuergestaltung

Schlussrechnungen im Handwerk: Nachträge und Aufmaß richtig abrechnen

Anzahlungen im Handwerk: Liquiditätsfalle vermeiden

Bauabzugsteuer für Handwerker: 15% Einbehalt verstehen

Wann entsteht die Umsatzsteuer? Zeitpunkt-Falle für Handwerker

§ 14c UStG: Die gefährliche Rechnungsfalle für Handwerker

§ 13b UStG für Handwerker: Reverse-Charge richtig anwenden

Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft: Werklieferung und Teilleistungen

Steuergestaltung für Bauträger: Teure Fehler vermeiden

Betriebsprüfung bei Bauunternehmen: 7 Prüfungsschwerpunkte

Mindestlohn und Zollkontrollen auf der Baustelle: Compliance-Pflichten

Unfertige Leistungen bilanzieren: Gewinnrealisierung im Baugewerbe

Schlussrechnungen im Baugewerbe: Die häufigste Umsatzsteuer-Falle

Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung, Pflichten und Haftung nach §§ 48–48d EStG

§ 13b UStG im Baugewerbe: Reverse-Charge-Verfahren für Bauunternehmer

Finanzierungsfehler: Wenn der Schuldzinsenabzug unwiderruflich verloren ist

Kaufpreisaufteilung verpasst? So retten Sie Ihre AfA-Grundlage

Steuerwissen für Vermieter: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Familienheim steuerfrei übertragen: So nutzen Sie die Befreiung richtig

Steuerfreies Familienheim: Neue BFH-Urteile verschärfen die Regeln

Schenkung widerrufen? Rückforderungsklauseln bei Grundstücken

Kettenschenkung: Wenn der Fiskus bei Immobilienübertragungen zuschlägt

10-Jahresfristen bei Immobilien: Diese Fristen kosten Sie Geld

Grundstücksübertragung: Steuerlicher Überblick für die Vermögensnachfolge

Nießbrauch vs. Verkauf: Welches Modell bringt den AfA-Stepup?

Vorbehaltsnießbrauch: So sichern Sie Erträge und sparen Schenkungsteuer

Nießbrauch bei Immobilien: Überblick für Investoren und Familien

Die 15%-Falle beim Immobilienkauf: Wann Sanierungskosten nicht mehr absetzbar sind

Restnutzungsdauer-AfA — So berechnen Sie höhere Abschreibungen für Ihre Immobilie

Restnutzungsdauer-Gutachten: BMF macht den Weg frei — Was Vermieter jetzt tun sollten

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten — Was Vermieter wissen müssen

BMF-Schreiben 2026: Neue Regeln für Sanierungskosten — Was Vermieter jetzt wissen müssen

Erbschaftssteuer-Rekord: So schützen Sie Ihr Vermögen 2026 vor dem Fiskus

Steuer-Spritze für Ärzte: Warum Mediziner jetzt eine Service-GmbH brauchen

Trading GmbH 2026: Ab wann sich das Depot im Unternehmen wirklich lohnt

Vermögensaufbau 2026: So holen Sie Gewinne fast steuerfrei aus Ihrer GmbH

GmbH-Anteile steuerfrei übertragen: Warum die Stiftung die Holding schlägt

Steueroptimierung 2026: Ihr Fahrplan für den unternehmerischen Vermögensaufbau

Kunst als Steuerjoker: So finanzieren Sie Ihr Büro-Design über das Finanzamt

5 gefährliche Fehler im GmbH-Gesellschaftsvertrag: So schützen Sie Ihre Firma

Betriebsprüfung: Warum Sie keine Panik haben müssen

Firmenwagen: Kaufen, Leasen oder Abo? Der ultimative Vergleich

300 Millionen Euro Steuerhinterziehung? Die Wahrheit hinter den Schlagzeilen

Steuern sparen für Ärzte: So verwandeln Mediziner Steuerlast in Vermögen

Steueränderungen 2026: Das ändert sich jetzt für Pendler, Gastro und Ehrenamt

Unternehmensbewertung: Wie Sie den Wert Ihrer Firma strategisch steuern

Zinslose Darlehen an Tochterfirmen: Steuerfalle oder legales Mittel?

Geschäftsführergehalt: So viel dürfen Sie sich wirklich auszahlen

Jobwechsel in der Steuerberatung: Warum Zögern deinen Marktwert gefährdet

Gestalten statt nur Verwalten: Ihre Karriere bei Rohlmann Steuerberatung

Geschäftsführerhaftung: Wenn die „beschränkte Haftung“ zur Privatfalle wird

Koalitionsvertrag 2025: Was Immobilieninvestoren wissen müssen

Stiftungsvokabular: Die wichtigsten Begriffe erklärt

Vermögensübertragung in Stiftung: Warum Sie einen Steuerberater brauchen

Die Familienstiftung: Der legale Weg zur Steueroase?

Die 90/10 Immobilie: Was steckt hinter dem Steuertrick?

Wohnung kaufen und steuerfrei verkaufen: Die 10-Jahres-Regel

Die richtige Rechtsform für Immobilieninvestoren

Ferienimmobilie im Ausland: So vermeiden Sie Doppelbesteuerung

GmbH für Bauunternehmen: Wann lohnt sich der Wechsel?

Wirtschaftsprüfung im Handwerk: Ab wann ist sie Pflicht?

Familiengenossenschaft: Das gefährliche Ende eines Steuersparmodells
.jpg)
Wie Paare mit der Güterstandsschaukel Steuern sparen können

Franchisegeber & Filialisten: Schluss mit der „Blackbox“ bei mehreren Standorten

Wie du 200.000 € vor Steuern schützt: Einzelunternehmen vs. GmbH

Betriebsimmobilie kaufen: Warum die richtige Struktur über Ihr Vermögen entscheidet

Reverse Charge bei Bauleistungen: So vermeiden Vermieter und Handwerker teure Nachzahlungen
.png)
Steuern einfach erklärt: Warum wir sie zahlen und wie Sie davon profitieren

15 % Steuerabzug auf Bauleistungen: Die unterschätzte Falle für Unternehmer und Vermieter

Zu spät mit dem Jahresabschluss? Diese Folgen bedrohen Ihr Business

Steuerberater wechseln: Warum es einfacher ist, als Sie denken

BWA verstehen: Ihr Radar für mehr Gewinn und weniger Steuern

Warum eine Familienstiftung? Vermögen schützen und Steuern optimieren

Vermögen schützen: Warum die Holding-Struktur für Unternehmer unverzichtbar ist

UG oder GmbH? Die Wahrheit über die 1-Euro-Gründung

GmbH statt Einzelunternehmen? Achtung Steuerfalle!

GmbH-Anteile verkaufen mit Holdingstruktur

Immobilienstruktur wählen

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln – 7 Vorteile nutzen

GmbH gründen: 5 klare Signale

Immobilien richtig strukturieren

Steuerberater Benedikt Rohlmann

GmbH-Anteile steuerfrei auf Holding übertragen

Tesla als Firmenwagen: So sparen Sie Steuern

Immobilien steuerfrei verkaufen mit Familienstiftung

Verdeckte Gewinnausschüttung verstehen

Immobilienkauf steuerlich optimieren: Kaufpreisaufteilung und Nebenkosten

Betriebsprüfung bei Immobilien: Prüfungsschwerpunkte und Vorbereitung

Immobilien im Betriebsvermögen: Die unterschätzte Steuerfalle

Vermietungsverluste: Liebhaberei-Falle und die 66%-Regel

Familienstiftung für Immobilien: Steuervorteile vs. VV-GmbH

Immobilien steuerfrei schenken und vererben: Freibeträge und Nießbrauch

Umsatzsteuer bei Immobilien: Option nach § 9 UStG und Vorsteuerabzug

Steuerfreier Immobilienverkauf: 10-Jahresfrist und § 6b EStG

Grunderwerbsteuer sparen: Share Deal und Konzernklausel

Gewerblicher Grundstückshandel: Die 3-Objekt-Grenze und ihre Folgen

§ 8b KStG: Steuerfreie Immobilienverkäufe in der GmbH

Immobilien in GmbH oder Privatvermögen: Vollständiger Steuervergleich

AfA bei Immobilien: Lineare, degressive, § 7b und Denkmal-AfA erklärt

Scheinselbständigkeit im Handwerk: Prüfungsrisiken und steuerfreie Gehaltsbestandteile

Unfertige Leistungen im Handwerk: Bilanzierung und Steuergestaltung

Schlussrechnungen im Handwerk: Nachträge und Aufmaß richtig abrechnen

Anzahlungen im Handwerk: Liquiditätsfalle vermeiden

Bauabzugsteuer für Handwerker: 15% Einbehalt verstehen

Wann entsteht die Umsatzsteuer? Zeitpunkt-Falle für Handwerker

§ 14c UStG: Die gefährliche Rechnungsfalle für Handwerker

§ 13b UStG für Handwerker: Reverse-Charge richtig anwenden

Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft: Werklieferung und Teilleistungen

Steuergestaltung für Bauträger: Teure Fehler vermeiden

Betriebsprüfung bei Bauunternehmen: 7 Prüfungsschwerpunkte

Mindestlohn und Zollkontrollen auf der Baustelle: Compliance-Pflichten

Unfertige Leistungen bilanzieren: Gewinnrealisierung im Baugewerbe

Schlussrechnungen im Baugewerbe: Die häufigste Umsatzsteuer-Falle

Bauabzugsteuer: Freistellungsbescheinigung, Pflichten und Haftung nach §§ 48–48d EStG

§ 13b UStG im Baugewerbe: Reverse-Charge-Verfahren für Bauunternehmer

Finanzierungsfehler: Wenn der Schuldzinsenabzug unwiderruflich verloren ist

Kaufpreisaufteilung verpasst? So retten Sie Ihre AfA-Grundlage

Steuerwissen für Vermieter: Die wichtigsten Regeln im Überblick

Familienheim steuerfrei übertragen: So nutzen Sie die Befreiung richtig

Steuerfreies Familienheim: Neue BFH-Urteile verschärfen die Regeln

Schenkung widerrufen? Rückforderungsklauseln bei Grundstücken

Kettenschenkung: Wenn der Fiskus bei Immobilienübertragungen zuschlägt

10-Jahresfristen bei Immobilien: Diese Fristen kosten Sie Geld

Grundstücksübertragung: Steuerlicher Überblick für die Vermögensnachfolge

Nießbrauch vs. Verkauf: Welches Modell bringt den AfA-Stepup?

Vorbehaltsnießbrauch: So sichern Sie Erträge und sparen Schenkungsteuer

Nießbrauch bei Immobilien: Überblick für Investoren und Familien

Die 15%-Falle beim Immobilienkauf: Wann Sanierungskosten nicht mehr absetzbar sind

Restnutzungsdauer-AfA — So berechnen Sie höhere Abschreibungen für Ihre Immobilie

Restnutzungsdauer-Gutachten: BMF macht den Weg frei — Was Vermieter jetzt tun sollten

Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten — Was Vermieter wissen müssen

BMF-Schreiben 2026: Neue Regeln für Sanierungskosten — Was Vermieter jetzt wissen müssen

Erbschaftssteuer-Rekord: So schützen Sie Ihr Vermögen 2026 vor dem Fiskus

Steuer-Spritze für Ärzte: Warum Mediziner jetzt eine Service-GmbH brauchen

Trading GmbH 2026: Ab wann sich das Depot im Unternehmen wirklich lohnt

Vermögensaufbau 2026: So holen Sie Gewinne fast steuerfrei aus Ihrer GmbH

GmbH-Anteile steuerfrei übertragen: Warum die Stiftung die Holding schlägt

Steueroptimierung 2026: Ihr Fahrplan für den unternehmerischen Vermögensaufbau

Kunst als Steuerjoker: So finanzieren Sie Ihr Büro-Design über das Finanzamt

5 gefährliche Fehler im GmbH-Gesellschaftsvertrag: So schützen Sie Ihre Firma

Betriebsprüfung: Warum Sie keine Panik haben müssen

Firmenwagen: Kaufen, Leasen oder Abo? Der ultimative Vergleich

300 Millionen Euro Steuerhinterziehung? Die Wahrheit hinter den Schlagzeilen

Steuern sparen für Ärzte: So verwandeln Mediziner Steuerlast in Vermögen

Steueränderungen 2026: Das ändert sich jetzt für Pendler, Gastro und Ehrenamt

Unternehmensbewertung: Wie Sie den Wert Ihrer Firma strategisch steuern

Zinslose Darlehen an Tochterfirmen: Steuerfalle oder legales Mittel?

Geschäftsführergehalt: So viel dürfen Sie sich wirklich auszahlen

Jobwechsel in der Steuerberatung: Warum Zögern deinen Marktwert gefährdet

Gestalten statt nur Verwalten: Ihre Karriere bei Rohlmann Steuerberatung

Geschäftsführerhaftung: Wenn die „beschränkte Haftung“ zur Privatfalle wird

Koalitionsvertrag 2025: Was Immobilieninvestoren wissen müssen

Stiftungsvokabular: Die wichtigsten Begriffe erklärt

Vermögensübertragung in Stiftung: Warum Sie einen Steuerberater brauchen

Die Familienstiftung: Der legale Weg zur Steueroase?

Die 90/10 Immobilie: Was steckt hinter dem Steuertrick?

Wohnung kaufen und steuerfrei verkaufen: Die 10-Jahres-Regel

Die richtige Rechtsform für Immobilieninvestoren

Ferienimmobilie im Ausland: So vermeiden Sie Doppelbesteuerung

GmbH für Bauunternehmen: Wann lohnt sich der Wechsel?

Wirtschaftsprüfung im Handwerk: Ab wann ist sie Pflicht?

Familiengenossenschaft: Das gefährliche Ende eines Steuersparmodells
.jpg)
Wie Paare mit der Güterstandsschaukel Steuern sparen können

Franchisegeber & Filialisten: Schluss mit der „Blackbox“ bei mehreren Standorten

Wie du 200.000 € vor Steuern schützt: Einzelunternehmen vs. GmbH

Betriebsimmobilie kaufen: Warum die richtige Struktur über Ihr Vermögen entscheidet

Reverse Charge bei Bauleistungen: So vermeiden Vermieter und Handwerker teure Nachzahlungen
.png)
Steuern einfach erklärt: Warum wir sie zahlen und wie Sie davon profitieren

15 % Steuerabzug auf Bauleistungen: Die unterschätzte Falle für Unternehmer und Vermieter

Zu spät mit dem Jahresabschluss? Diese Folgen bedrohen Ihr Business

Steuerberater wechseln: Warum es einfacher ist, als Sie denken

BWA verstehen: Ihr Radar für mehr Gewinn und weniger Steuern

Warum eine Familienstiftung? Vermögen schützen und Steuern optimieren

Vermögen schützen: Warum die Holding-Struktur für Unternehmer unverzichtbar ist

UG oder GmbH? Die Wahrheit über die 1-Euro-Gründung

GmbH statt Einzelunternehmen? Achtung Steuerfalle!

GmbH-Anteile verkaufen mit Holdingstruktur

Immobilienstruktur wählen

Einzelunternehmen in GmbH umwandeln – 7 Vorteile nutzen

GmbH gründen: 5 klare Signale

Immobilien richtig strukturieren

Steuerberater Benedikt Rohlmann

GmbH-Anteile steuerfrei auf Holding übertragen

Tesla als Firmenwagen: So sparen Sie Steuern

Immobilien steuerfrei verkaufen mit Familienstiftung
