Freistellungsbescheinigung

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Bauunternehmer vom 15-prozentigen Steuerabzug auf Bauleistungen durch den Auftraggeber.

§ 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)

§ 13b UStG regelt die Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge) — der Leistungsempfänger statt des leistenden Unternehmers schuldet die Umsatzsteuer.

Bauabzugsteuer

Die Bauabzugsteuer verpflichtet Auftraggeber von Bauleistungen, 15 Prozent des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal mit 25 Prozent – insbesondere Dividenden, Zinsen und GmbH-Ausschüttungen.

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für natürliche Personen in Deutschland – mit progressivem Tarif von 14 bis 45 Prozent.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf gewerbliche Einkünfte, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften und beträgt einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.