Steuerarten
Freistellungsbescheinigung
Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit Bauunternehmer vom 15-prozentigen Steuerabzug auf Bauleistungen durch den Auftraggeber.
§ 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren)
§ 13b UStG regelt die Umkehr der Umsatzsteuerschuld (Reverse Charge) — der Leistungsempfänger statt des leistenden Unternehmers schuldet die Umsatzsteuer.
Bauabzugsteuer
Die Bauabzugsteuer verpflichtet Auftraggeber von Bauleistungen, 15 Prozent des Rechnungsbetrags einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal mit 25 Prozent – insbesondere Dividenden, Zinsen und GmbH-Ausschüttungen.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Steuer für natürliche Personen in Deutschland – mit progressivem Tarif von 14 bis 45 Prozent.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf gewerbliche Einkünfte, deren Höhe vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde abhängt.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften und beträgt einheitlich 15 Prozent des zu versteuernden Einkommens.