Steuerarten

Körperschaftsteuer

Was ist die Körperschaftsteuer?

Die Körperschaftsteuer (KSt) ist die Einkommensteuer für juristische Personen – insbesondere Kapitalgesellschaften wie die GmbH, AG und UG. Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die KSt (effektiv 0,825 %), sodass die Gesamtbelastung bei 15,825 % liegt.

Zusammen mit der Gewerbesteuer ergibt sich für Kapitalgesellschaften eine Gesamtsteuerbelastung von rund 30 % auf einbehaltene Gewinne – deutlich weniger als der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer von 45 %.

Bemessungsgrundlage und Optimierung

Die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen der Gesellschaft. Dieses lässt sich durch Betriebsausgaben, Abschreibungen, Rückstellungen und Investitionsabzugsbeträge optimieren. Auch das Geschäftsführergehalt mindert als Betriebsausgabe die Körperschaftsteuer.

Besonders wirkungsvoll ist die Nutzung einer Holdingstruktur: Gewinnausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften sind zu 95 % steuerfrei (Schachtelprivileg nach § 8b KStG).

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

Die Körperschaftsteuer bietet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Bei Rohlmann Steuerberatung optimieren wir Ihre Steuerbelastung ganzheitlich – von der Rechtsformwahl bis zur Holdingstruktur. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.

FAQ

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?

Wer muss Körperschaftsteuer zahlen?

Kann man Körperschaftsteuer senken?