Steuerarten
Kapitalertragsteuer
Was ist die Kapitalertragsteuer?
Die Kapitalertragsteuer (KESt) besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem pauschalen Satz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (insgesamt ca. 26,375 %). Sie wird als Quellensteuer direkt bei Auszahlung einbehalten – bei Bankguthaben durch die Bank, bei GmbH-Ausschüttungen durch die Gesellschaft.
Für GmbH-Gesellschafter ist die Kapitalertragsteuer besonders relevant: Bei Gewinnausschüttungen an natürliche Personen werden 25 % einbehalten. In einer Holdingstruktur dagegen sind Ausschüttungen zwischen Kapitalgesellschaften zu 95 % steuerfrei.
Teileinkünfteverfahren als Alternative
Gesellschafter-Geschäftsführer können statt der pauschalen Abgeltungsteuer das Teileinkünfteverfahren wählen: Dabei werden nur 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Dies lohnt sich bei niedrigem persönlichen Steuersatz oder hohen Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung.
Der Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Ehepaare) bleibt steuerfrei.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Die optimale Besteuerung von Kapitalerträgen hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bei Rohlmann Steuerberatung analysieren wir, ob Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren oder eine Holdingstruktur für Sie am günstigsten ist. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
