Steuerarten

Freistellungsbescheinigung

Was ist eine Freistellungsbescheinigung?

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist ein amtliches Dokument, das Bauunternehmer von ihrem Finanzamt erhalten. Sie befreit den Auftraggeber von der Pflicht, 15 % des Rechnungsbetrags als Bauabzugsteuer einzubehalten. Ohne diese Bescheinigung muss der Auftraggeber den Steuerabzug vornehmen und direkt an das Finanzamt abführen.

Für Bauunternehmer ist die Freistellungsbescheinigung daher essenziell: Ohne sie erhalten sie nur 85 % ihrer Rechnungssumme ausgezahlt. Die Details erklärt unser Artikel zum 15-%-Steuerabzug auf Bauleistungen.

Beantragung und Gültigkeit

Die Bescheinigung wird beim zuständigen Finanzamt beantragt. Voraussetzung ist, dass der Bauunternehmer seinen steuerlichen Pflichten — insbesondere der Abgabe von Steuererklärungen und der Zahlung fälliger Steuern — nachkommt. Die Bescheinigung wird in der Regel für ein bis drei Jahre erteilt. Auftraggeber sollten die Gültigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) online prüfen.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

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FAQ

Wie beantragt man eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG?

Was passiert, wenn der Bauunternehmer keine Freistellungsbescheinigung vorlegt?

Wie prüfe ich die Gültigkeit einer Freistellungsbescheinigung?