Steuerarten
Umsatzsteuer
Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) ist eine indirekte Steuer auf den Austausch von Leistungen zwischen Unternehmern und an Endverbraucher. In Deutschland gilt grundsätzlich ein Steuersatz von 19 %, für bestimmte Güter und Dienstleistungen (Lebensmittel, Bücher, ÖPNV) gilt ein ermäßigter Satz von 7 %. Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz (UStG).
Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, auf Ihre Ausgangsleistungen Umsatzsteuer zu erheben und diese an das Finanzamt abzuführen. Gleichzeitig können Sie die auf Eingangsleistungen gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Der Saldo aus geschuldeter Umsatzsteuer und abzugsfähiger Vorsteuer ergibt die Zahllast oder Erstattung.
Umsatzsteuer im Handwerk und Baugewerbe
Im Handwerk und Baugewerbe gelten besondere Regelungen: Das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG verlagert die Steuerschuld bei Bauleistungen auf den Auftraggeber. Subunternehmer stellen Rechnungen netto aus — der Auftraggeber meldet und zahlt die Umsatzsteuer selbst. Ausführlich erklärt in unserem Artikel zu Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft.
Voranmeldung und Jahreserklärung
Unternehmer geben monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuer-Voranmeldung ab und entrichten die Zahllast. Am Jahresende folgt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung. Seit 2025 wird im B2B-Bereich schrittweise die verpflichtende E-Rechnung eingeführt, die Umsatzsteuerprüfungen automatisierter macht.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 25.000 Euro (bis 2024: 22.000 Euro) können die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen — sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung, können aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Fehler bei der Umsatzsteuer gehören zu den häufigsten und teuersten Feststellungen bei Betriebsprüfungen. Bei Rohlmann Steuerberatung sorgen wir für eine rechtssichere Handhabung. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
