Steuerarten

Vorsteuer / Vorsteuerabzug

Was ist die Vorsteuer?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer auf Eingangsleistungen — also auf Waren und Dienstleistungen, die er einkauft — bezahlt hat. Sie kann mit der vom Unternehmer geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet werden. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass Umsatzsteuer wirtschaftlich nur beim Endverbraucher belastet.

Das Recht zum Vorsteuerabzug setzt voraus, dass der Unternehmer umsatzsteuerpflichtige Ausgangsleistungen erbringt und eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne von § 14 UStG vorliegt.

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Eine Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug, wenn sie folgende Pflichtangaben enthält: vollständiger Name und Anschrift von Leistungserbringer und -empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Leistungszeitpunkt, Entgelt und den gesondert ausgewiesenen Steuerbetrag.

Vorsteuer bei Immobilien

Bei Immobilien ist der Vorsteuerabzug komplex: Grundsätzlich sind Vermietungsumsätze umsatzsteuerfrei, was den Vorsteuerabzug ausschließt. Durch die Option zur Umsatzsteuerpflicht nach § 9 UStG kann der Vermieter unter bestimmten Bedingungen dennoch Vorsteuer ziehen — insbesondere bei der Vermietung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. Details erklärt unser Artikel zu Umsatzsteuer bei Immobilien.

Vorsteuer im Reverse-Charge-Verfahren

Im § 13b UStG-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer — kann diese aber gleichzeitig als Vorsteuer abziehen. Der Effekt ist in der Regel null, schützt aber vor Umsatzsteuerbetrug.

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