Steueroptimierung & Gestaltung

Teileinkünfteverfahren

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Das Teileinkünfteverfahren (TEV) ist eine Alternative zur Abgeltungsteuer bei Ausschüttungen aus GmbH-Beteiligungen. Statt der pauschalen Kapitalertragsteuer von 25 % werden nur 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert – 40 % bleiben steuerfrei.

Im Gegenzug können 60 % der Werbungskosten im Zusammenhang mit der Beteiligung (z. B. Finanzierungszinsen für den Anteilskauf) abgezogen werden – bei der Abgeltungsteuer ist kein Werbungskostenabzug möglich.

Voraussetzungen und Bindung

Das Teileinkünfteverfahren kann beantragt werden, wenn der Gesellschafter zu mindestens 25 % an der GmbH beteiligt ist oder zu mindestens 1 % beteiligt und beruflich für die Gesellschaft tätig ist. Der Antrag bindet für fünf Veranlagungszeiträume und sollte sorgfältig kalkuliert werden.

Es lohnt sich besonders bei hohen Werbungskosten, niedrigem persönlichen Steuersatz oder in Kombination mit anderen Gestaltungen wie der Holdingstruktur.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

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FAQ

Was ist das Teileinkünfteverfahren?

Wann lohnt sich das Teileinkünfteverfahren?

Welche Voraussetzungen hat das Teileinkünfteverfahren?