Steuerarten

Solidaritätszuschlag

Was ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) ist ein Zuschlag auf die Einkommensteuer, Lohnsteuer und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 %. Seit 2021 ist er für rund 90 % der Steuerzahler abgeschafft — Gering- und Mittelverdiener zahlen keinen Soli mehr. Für Personen mit höheren Einkommen gilt eine gleitende Zone, ab der der volle Soli-Satz greift.

Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH gilt der Solidaritätszuschlag weiterhin in voller Höhe auf die Körperschaftsteuer (effektiv 0,825 % des zu versteuernden Einkommens).

Solidaritätszuschlag bei GmbH-Ausschüttungen

Auf Kapitalertragsteuer von 25 % bei GmbH-Ausschüttungen fällt zusätzlich Soli von 5,5 % an — insgesamt ca. 26,375 % Abgeltungsteuerbelastung. Durch eine Holdingstruktur und das Schachtelprivileg lässt sich diese Belastung weitgehend vermeiden.

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