Stiftungen & Vermögensnachfolge
Schenkungsteuer
Was ist die Schenkungsteuer?
Die Schenkungsteuer besteuert die unentgeltliche Übertragung von Vermögen unter Lebenden. Sie ist im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt und gilt dieselben Steuersätze und Freibeträge wie die Erbschaftsteuer. Der entscheidende strategische Vorteil gegenüber dem Erbfall: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.
Für Unternehmer und Immobilieninvestoren ist die Schenkungsteuer ein zentrales Thema der Vermögensnachfolgeplanung. Durch frühzeitige und regelmäßige Schenkungen lässt sich erheblich Steuer sparen — vorausgesetzt die Gestaltung ist sorgfältig geplant. Mehr dazu in unserem Artikel zu Immobilien steuerfrei schenken und vererben.
Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Die persönlichen Freibeträge, die alle 10 Jahre neu genutzt werden können:
- Ehepartner: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro pro Kind
- Enkel: 200.000 Euro pro Enkel
- Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 Euro
Besonderheiten bei der Schenkung
Schenkungen müssen dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Immobilienschenkungen ist zusätzlich ein Notar erforderlich. Achtung: Die Kettenschenkung — also die gestaffelte Übertragung über mehrere Personen — ist grundsätzlich zulässig, wird aber vom Finanzamt kritisch auf Gestaltungsmissbrauch geprüft.
Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen oder Immobilien lohnt sich die Kombination mit einer Familienstiftung, die das Vermögen dauerhaft schützt und die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre pauschaliert.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Die optimale Schenkungsstrategie ist immer individuell. Bei Rohlmann Steuerberatung planen wir Ihre Vermögensübertragung steueroptimiert und rechtssicher. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
