Stiftungen & Vermögensnachfolge
Erbschaftsteuer
Was ist die Erbschaftsteuer?
Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Vermächtnis. Sie wird im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt, das auch Schenkungen unter Lebenden erfasst. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser (Steuerklasse I–III) und dem Wert des Erbes.
Für Unternehmer ist die Erbschaftsteuer besonders relevant bei der Nachfolgeplanung. Eine Familienstiftung kann das Vermögen vor Erbschaftsteuer und Pflichtteilsansprüchen schützen. Auch Holdingstrukturen bieten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Unternehmensanteilen.
Freibeträge und Steuerklassen
Die persönlichen Freibeträge hängen von der Steuerklasse ab:
- Ehepartner: 500.000 Euro Freibetrag, Steuersatz 7–30 %
- Kinder: 400.000 Euro pro Kind, Steuersatz 7–30 %
- Enkel: 200.000 Euro, Steuersatz 7–30 %
- Geschwister/Nichten: 20.000 Euro, Steuersatz 15–43 %
Durch frühzeitige Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden – eine der wirksamsten Strategien zur Erbschaftsteueroptimierung.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
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