Stiftungen & Vermögensnachfolge
Güterstandsschaukel
Was ist die Güterstandsschaukel?
Die Güterstandsschaukel ist ein steuerlich anerkanntes Gestaltungsmodell für Ehepaare, mit dem Vermögen in Millionenhöhe vollständig schenkungsteuerfrei übertragen werden kann. Das Modell nutzt einen Wechsel des Güterstands: Das Paar wechselt vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag in die Gütertrennung und zurück — oder umgekehrt.
Wie Paare mit der Güterstandsschaukel Steuern sparen, erklärt unser ausführlicher Artikel Güterstandsschaukel.
Wie funktioniert die Güterstandsschaukel?
Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehepartner bei Beendigung des Güterstands einen Anspruch auf den hälftigen Zugewinn des anderen. Dieser Ausgleichsanspruch ist nach § 5 ErbStG vollständig schenkungsteuerfrei. Durch den notariellen Wechsel in die Gütertrennung entsteht ein fälliger Zugewinnausgleichsanspruch, der schenkungsteuerfrei beglichen werden kann.
Anders als bei der Ehegattenschaukel (die Immobilien über Verkauf überträgt) funktioniert die Güterstandsschaukel auch für liquide Mittel, Wertpapiere, GmbH-Anteile und andere Vermögenswerte — ohne Notar für jede einzelne Transaktion.
Voraussetzungen und Grenzen
Voraussetzung ist, dass tatsächlich ein Zugewinn entstanden ist — das Modell funktioniert nicht, wenn beide Partner gleich viel Vermögen in die Ehe eingebracht haben und gleich viel Zugewinn erzielt haben. Die Schaukel muss ernsthaft und tatsächlich vollzogen werden. Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO ist zu vermeiden.
Keine Grunderwerbsteuer fällt an, wenn keine Immobilien übertragen werden. Bei Immobilienübertragungen entfällt die Grunderwerbsteuer ebenfalls, da Übertragungen zwischen Ehegatten grunderwerbsteuerfrei sind.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Die Güterstandsschaukel ist rechtlich komplex und erfordert notarielle Begleitung sowie steuerliche Planung. Bei Rohlmann Steuerberatung entwickeln wir die optimale Strategie für Ihre Situation. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
