Immobilienbesteuerung
Ehegattenschaukel
Was ist die Ehegattenschaukel?
Die Ehegattenschaukel ist ein steuerlich anerkanntes Gestaltungsmodell für Ehepaare mit vermieteten Immobilien. Dabei verkauft ein Ehepartner eine Immobilie zum Verkehrswert an den anderen. Der Clou: Der Käufer erhält eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (Abschreibung), während zwischen Ehegatten keine Grunderwerbsteuer anfällt.
Durch die neue Abschreibungsbasis können die jährlichen Werbungskosten bei den Vermietungseinkünften erheblich steigen, was die Einkommensteuerbelastung senkt. Die Ehegattenschaukel ist vom Bundesfinanzhof (BFH) als zulässige Steuergestaltung bestätigt worden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Ehegattenschaukel und ihren Steuervorteilen.
So funktioniert die Ehegattenschaukel
Der Ablauf in der Praxis:
- Wertermittlung: Aktuellen Verkehrswert der Immobilie durch Gutachten ermitteln
- Notarieller Kaufvertrag: Verkauf zum Verkehrswert zwischen den Ehepartnern
- Finanzierung: Der Käufer finanziert den Kaufpreis über ein Bankdarlehen – die Zinsen sind als Werbungskosten absetzbar
- Neue AfA: Der Käufer schreibt die Immobilie auf Basis des aktuellen Kaufpreises ab – bei Gebäuden typischerweise 2 % (Baujahr vor 1925) oder 3 % (Neubau ab 2023) jährlich
Besonders vorteilhaft ist die Ehegattenschaukel mit GbR, die zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Voraussetzungen und Fallstricke
Damit die Ehegattenschaukel steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Kaufpreis muss dem tatsächlichen Verkehrswert entsprechen, der Verkauf muss notariell beurkundet und wirtschaftlich tatsächlich vollzogen werden. Ein Scheingeschäft wird vom Finanzamt als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO eingestuft.
Besondere Vorsicht ist bei der 10-Jahres-Spekulationsfrist geboten: Verkauft der erste Ehepartner die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung, kann ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Zudem sollte die Grunderwerbsteuerbefreiung formal korrekt dokumentiert werden.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Die Ehegattenschaukel bietet erhebliches Steuersparpotenzial – erfordert aber eine sorgfältige Umsetzung. Bei Rohlmann Steuerberatung berechnen wir Ihr individuelles Einsparpotenzial und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
