Unternehmensgründung & Umwandlung
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Was ist eine GbR?
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form der Personengesellschaft in Deutschland. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen. Seit der Reform des Personengesellschaftsrechts 2024 kann die GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden (eGbR) und Grundstücke auf ihren eigenen Namen erwerben.
Die GbR eignet sich besonders für Ehepaare mit Immobilienbesitz – etwa bei der Ehegattenschaukel mit GbR – sowie für Praxisgemeinschaften und kleine Kooperationen.
Steuerliche Behandlung
Die GbR selbst zahlt keine Einkommensteuer – Gewinne werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und von diesen persönlich versteuert (Transparenzprinzip). Bei gewerblicher Tätigkeit fällt Gewerbesteuer an, allerdings mit einem Freibetrag von 24.500 Euro.
Eine rein vermögensverwaltende GbR (z. B. zur Immobilienverwaltung) ist gewerbesteuerfrei – ein wichtiger Vorteil gegenüber der GmbH.
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