Digitalisierung & Buchhaltung

Bestandsveränderung

Was ist die Bestandsveränderung?

Die Bestandsveränderung bezeichnet die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endbestand an unfertigen und fertigen Erzeugnissen innerhalb einer Abrechnungsperiode. Sie wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB) als eigene Position ausgewiesen und beeinflusst direkt die Gesamtleistung.

Eine Bestandserhöhung erhöht die Gesamtleistung und den Gewinn, eine Bestandsminderung reduziert sie. In der BWA erscheint die Bestandsveränderung als eigenständige Zeile — besonders relevant für Bauunternehmer mit hohen Beständen an halbfertigen Arbeiten.

Bedeutung für Bauunternehmer

Im Baugewerbe fallen regelmäßig hohe Bestandsveränderungen an: Laufende Bauprojekte, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgenommen sind, müssen als unfertige Leistungen aktiviert werden. Die korrekte Bewertung dieser Bestände hat erheblichen Einfluss auf den steuerlichen Gewinn und damit auf Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

Als Steuerberater für Bauunternehmer stellen wir die korrekte Bewertung Ihrer halbfertigen Arbeiten sicher und nutzen bestehende Spielräume zur Steueroptimierung. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Bestandserhöhung und Bestandsminderung?

Warum ist die Bestandsveränderung für Bauunternehmer besonders wichtig?

Wie wird die Bestandsveränderung in der Bilanz erfasst?