Steueroptimierung & Gestaltung
AfA (Absetzung für Abnutzung)
Was ist die AfA?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet die steuerlich und handelsrechtlich anerkannte planmäßige Wertminderung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Sie ermöglicht es Unternehmern und Vermietern, Anschaffungskosten nicht sofort, sondern verteilt über die Nutzungsdauer als Betriebsausgabe oder Werbungskosten abzusetzen. Rechtsgrundlage ist § 7 EStG.
Die AfA mindert den steuerpflichtigen Gewinn und ist damit eines der wichtigsten legalen Instrumente der Steueroptimierung. In Kombination mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB) lässt sich die steuerliche Entlastung weiter maximieren.
Lineare AfA
Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer. Sie ist die Standardmethode: Ein Transporter mit 60.000 Euro Anschaffungskosten und 6 Jahren Nutzungsdauer wird mit jährlich 10.000 Euro abgeschrieben.
Degressive AfA
Die degressive AfA ermöglicht höhere Abzüge in frühen Jahren, da der Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert angewendet wird. Seit 2023 ist die degressive AfA für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter und für bestimmte Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG) wieder möglich.
Sonderabschreibung nach § 7g EStG
In Kombination mit dem IAB kann im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % der Anschaffungskosten geltend gemacht werden. Dies führt zu einem erheblichen Steueraufschub. Einen vollständigen Überblick bietet unser Artikel zu AfA bei Immobilien.
AfA bei Immobilien
Für Gebäude gelten je nach Baujahr feste AfA-Sätze: 2 % für Wohngebäude (50 Jahre Nutzungsdauer), 3 % für Neubauten ab 2023. Durch ein Sachverständigengutachten zur Restnutzungsdauer kann eine kürzere Nutzungsdauer nachgewiesen und damit eine höhere jährliche Abschreibung geltend gemacht werden.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
Die optimale AfA-Strategie hängt von Rechtsform, Nutzungsart und Investitionsziel ab. Bei Rohlmann Steuerberatung entwickeln wir Ihre individuelle Abschreibungsstrategie. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.
