Lohn & Gehalt

Pensionszusage

Was ist eine Pensionszusage?

Eine Pensionszusage (auch: Direktzusage oder betriebliche Altersversorgung) ist eine Verpflichtung der GmbH gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer, im Alter eine Rentenzahlung zu leisten. Sie ist steuerlich besonders attraktiv, weil die Zuführungen zur Pensionsrückstellung als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH mindern, ohne dass sofort Kapital abfließt.

Steuerliche Vorteile und Risiken

Der Vorteil: Die GmbH spart Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf die jährlichen Zuführungen zur Pensionsrückstellung. Beim Gesellschafter-Geschäftsführer entsteht kein sofort steuerpflichtiger Zufluss — die Besteuerung erfolgt erst bei Rentenzahlung.

Das Risiko: Pensionszusagen sind eine der häufigsten Ursachen für verdeckte Gewinnausschüttungen. Problematisch sind insbesondere:

  • Fehlende Erdienbarkeit: Die Zusage muss so früh erfolgen, dass der Geschäftsführer die Pension bis zur Rente noch "verdienen" kann. Faustregel: Mindestens 10 Jahre Restlaufzeit bis zur Altersgrenze.
  • Überhöhte Versorgung: Die Pensionszusage darf zusammen mit Sozialversicherungsrente und anderen Versorgungsansprüchen 75 % der letzten Aktivbezüge nicht übersteigen.
  • Rückwirkungsverbot: Keine rückwirkenden Erhöhungen der Zusage.

Finanzierung der Pensionszusage

Die Rückstellung in der Bilanz ist nur eine buchhalterische Verpflichtung — sie muss nicht durch tatsächliches Kapital gedeckt sein. Viele GmbHs finanzieren die Pensionszusage über eine Rückdeckungsversicherung, um im Versorgungsfall liquide zu sein.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

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