Lohn & Gehalt
Scheinselbständigkeit
Was ist Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn eine Person formal als Selbständiger tätig ist, tatsächlich aber wie ein Arbeitnehmer in eine betriebliche Organisation eingegliedert ist und keine eigene unternehmerische Initiative entfaltet. Das Risiko: Der Auftraggeber muss rückwirkend Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge (bis zu 4 Jahre rückwirkend, bei Vorsatz 30 Jahre) nachzahlen.
Im Handwerk und Baugewerbe ist Scheinselbständigkeit ein besonders häufiges Prüfungsthema. Unser Artikel Scheinselbständigkeit im Handwerk erklärt die Kriterien und Prüfungsrisiken ausführlich.
Kriterien für Scheinselbständigkeit
Keine einzelne Eigenschaft entscheidet — es wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen. Indizien für Scheinselbständigkeit sind:
- Tätigkeit nur für einen oder überwiegend einen Auftraggeber
- Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Tätigkeit
- Keine eigene Betriebsstätte, kein eigenes Kapital, keine eigenen Mitarbeiter
- Verwendung der Betriebsmittel des Auftraggebers
- Keine eigene Außendarstellung oder Werbung
Folgen bei Feststellung
Bei Feststellung der Scheinselbständigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung oder das Finanzamt muss der Auftraggeber Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nachzahlen. Zusätzlich fallen Lohnsteuer, Nachzahlungszinsen und ggf. Bußgelder an. In schweren Fällen droht Strafverfolgung.
Statusfeststellungsverfahren
Unternehmer können beim Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung ein freiwilliges Statusfeststellungsverfahren beantragen, um frühzeitig Rechtssicherheit zu erlangen.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
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