Lohn & Gehalt

Lohnsteuer

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern die Erhebungsform der Einkommensteuer bei Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und direkt an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe richtet sich nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers und weiteren Merkmalen auf der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).

Für Arbeitgeber — insbesondere Handwerksbetriebe mit mehreren Mitarbeitern — ist die korrekte Lohnsteuerabführung eine der zentralen steuerlichen Pflichten. Fehler können zu erheblichen Nachzahlungen und Haftungsrisiken führen.

Lohnsteuerklassen

Deutschland kennt sechs Steuerklassen: Steuerklasse I gilt für Ledige, Klasse III für Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen, Klasse IV für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen, Klasse V für den niedriger verdienenden Ehepartner, Klasse II für Alleinerziehende und Klasse VI für Zweitbeschäftigungen.

Steuerfreie Gehaltsbestandteile

Nicht jede Leistung des Arbeitgebers unterliegt der Lohnsteuer. Steuerfreie oder pauschal versteuerte Leistungen umfassen Sachbezüge bis 50 Euro monatlich, Fahrtkostenzuschüsse, Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie betriebliche Gesundheitsförderung bis 600 Euro jährlich. Wie Handwerksbetriebe steuerfreie Gehaltsbestandteile optimal einsetzen, erklärt unser Artikel zu steuerfreien Gehaltsbestandteilen im Handwerk.

Scheinselbständigkeit als Risiko

Wenn Auftragnehmer steuerlich als Scheinselbständige eingestuft werden, muss der Auftraggeber rückwirkend Lohnsteuer und Sozialabgaben nachzahlen. Dies ist eines der häufigsten Prüfungsrisiken für Handwerksbetriebe. Mehr dazu in unserem Artikel zur Scheinselbständigkeit im Handwerk.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

Korrekte Lohnabrechnung und die Nutzung steuerfreier Gehaltsbestandteile sind ein wesentlicher Hebel zur Kostensenkung. Bei Rohlmann Steuerberatung übernehmen wir Ihre Lohnbuchhaltung. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.

FAQ

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