Holding & Konzernstrukturen
Organschaft
Was ist eine Organschaft?
Eine Organschaft liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen (Organträger) eingegliedert ist. Die Organschaft ermöglicht es, Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften steuerlich zu verrechnen. Sie ist in §§ 14–19 KStG (körperschaftsteuerliche Organschaft) und § 2 Abs. 2 UStG (umsatzsteuerliche Organschaft) geregelt.
Körperschaftsteuerliche Organschaft
Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft werden die Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet und dort besteuert. Voraussetzung ist ein Gewinnabführungsvertrag und eine finanzielle Eingliederung (Mehrheitsbeteiligung des Organträgers). Die Organschaft muss mindestens 5 Jahre bestehen.
Der wesentliche Vorteil: Verluste einer Tochtergesellschaft können mit Gewinnen der Muttergesellschaft (Organträger) sofort verrechnet werden — ein wichtiger Unterschied zur Holdingstruktur ohne Organschaft, wo Verluste nicht konzernintern verrechnet werden können.
Umsatzsteuerliche Organschaft
Bei der umsatzsteuerlichen Organschaft werden Leistungen zwischen Organgesellschaft und Organträger als nicht steuerbare Innenumsätze behandelt — es fällt keine Umsatzsteuer an. Dies vereinfacht die Abrechnung innerhalb von Unternehmensgruppen erheblich.
Professionelle Beratung bei Rohlmann StB
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