Digitalisierung & Buchhaltung

Buchführung

Was ist Buchführung?

Buchführung ist die systematische Erfassung aller Geschäftsvorfälle eines Unternehmens in Geldwerten. Sie ist die Grundlage für die BWA, den Jahresabschluss und die Steuererklärungen. Buchführungspflicht besteht nach § 238 HGB für alle Kaufleute und nach § 141 AO für gewerbliche Unternehmer ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen.

Unternehmer unterhalb dieser Grenzen können eine vereinfachte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen. Bei der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall in mindestens zwei Konten erfasst (Soll und Haben), sodass Bilanz und GuV direkt aus der Buchhaltung abgeleitet werden können.

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)

Jede Buchführung muss den GoB entsprechen: vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und mit unveränderlichen Belegen. Seit 2015 gelten für digitale Buchführungssysteme die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern). Belege müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Professionelle Beratung bei Rohlmann StB

Eine ordnungsgemäße Buchführung ist Pflicht — eine optimierte Buchführung ist Ihr wichtigstes Steuerungsinstrument. Bei Rohlmann Steuerberatung übernehmen wir Ihre Buchhaltung volldigital über DATEV. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch.

FAQ

No items found.