Ohne ausreichende Liquidität ist kein unternehmerisches als auch privates Handeln möglich. Die Liquiditätsplanung ist vor diesem Hintergrund eines der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Instrumente.
Auch hoch profitable Unternehmen oder sehr vermögende Privatpersonen können phasenweise über eine sehr angespannte Liquidität verfügen. Hieraus können sich diverse Probleme wie hohe Mahnkosten, Verzugszinsen, Säumniszuschläge beim Finanzamt oder eine Kontenpfändung ergeben. Dies kann in Einzelfällen bis zur Einleitung des Insolvenzverfahrens führen. Rohlmann Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt für Sie eine umfassende Liquiditätsplanung, um die zuvor genannten Punkte zu vermeiden.
Wie wird eine Liquiditätsplanung erstellt?
Es werden zunächst die verfügbaren Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben, Zahlungseingänge) einer Rechnungsperiode vorausschauend ermittelt bzw. geplant. Hiervon werden sämtliche vorhersehbaren Zahlungsausgänge (unter anderem Löhne und Gehälter, Mietzahlungen, Investitionen etc.) abgezogen. Ergänzt um den voraussichtlichen Überschuss / Fehlbetrag des Vormonats wird die Liquidität des Planungsmonats ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach dem nachfolgenden Schema:
Umsatzerlöse
- +
Umsätze aus dem Verkauf von Anlage- oder Umlaufvermögen
- +
sonstige Einnahmen (Zinserträge, Provisionserträge)
- +
Privateinlagen
- =
Gesamteinnahmen
- –
Ausgaben für Löhne und Gehälter
- –
Material, Ware, Software, Nebenkosten
- –
sonstige Ausgaben (Zinsen, Tilgung, Versicherungen, Steuern, Kfz usw.)
- –
Privatentnahmen
- =
Liquiditätsüberschuss / Liquiditätsdefizit (Überdeckung, Unterdeckung)
Stand: 24. Juni 2021
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