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Grundsteuerreform

Was ist bei der Erstellung der Grundsteuererklärung zu beachten? Welche Daten werden benötigt und wie erfolgt die Berechnung des Grundsteuerwerts? Unsere Immobilien- und Steuerexperten erstellen für Sie eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Immobilien haben wir uns intensiv mit der neuen Grundsteuerreform befasst und eigene Grundsteuer-Kalkulationssoftware erstellt.

Wie können wir Sie unterstützen?

  • Digitale Erfassung der relevanten Grundstücksdaten
  • Berücksichtigung länderspezifischer Regelungen
  • Berechnung des Grundsteuerwerts
  • Erstellung der Grundsteuererklärung
  • Übermittlung der Erklärung an die Finanzverwaltung
  • Überprüfung des Grundsteuerbescheids
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1. Hintergrund

Bereits im Jahr 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Daraufhin hat der Gesetzgeber die Grundsteuer reformiert und das sog. Bundesmodell als Grundlage geschaffen. Die Länder hatten durch eine Öffnungsklausel jedoch die Möglichkeit ein eigenes Modell zu etablieren. Von dieser Möglichkeit haben einige Bundesländer Gebrauch gemacht.

2. Berechnung der Grundsteuer

Die Reform knüpft an die bisherige Struktur an. Wie bisher wird die Grundsteuer nach einem dreistufigen Verfahren ermittelt. Grundlage bildet der sog. Grundsteuerwert. Dieser wird im ersten Schritt mit der Steuermesszahl multipliziert, um den Grundsteuermessbetrag zu erhalten. Im Anschluss wird dieser mit einem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.

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3. Ermittlung des Grundsteuerwertes - Bundesmodell

Steuergegenstand der Grundsteuer ist der inländische Grundbesitz. Dieser gliedert sich in die Bereiche Land- und Forstwirtschaft und Grundvermögen auf. Beim Grundvermögen wird in Bezug auf die Bewertung anschließend zwischen unbebauten und bebauten Grundstücken unterschieden.

Diagramm
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3.1 Unbebaute Grundstücke

Für unbebaute Grundstücke ergibt sich der Grundsteuerwert nach § 247 Abs. 1 BewG durch die Multiplikation der Fläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert. Zu den unbebauten Grundstücken zählen Grundstücke, auf denen keine benutzbaren Gebäude stehen oder sich Gebäude befinden, die auf Dauer keiner Nutzung zugeführt werden können.

3.2 Bebaute Grundstücke

Sobald sich auf dem Grund und Boden ein benutzbares Gebäude befindet, so handelt es sich um ein bebautes Grundstück. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum sind im Ertragswertverfahren zu bewerten. Für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke wird hingegen das Sachwertverfahren angewendet. In § 249 BewG wird definiert, wie die Zuordnung der einzelnen Grundstücke zur jeweiligen Grundstücksart abläuft.

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3.2.1 Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren soll dazu dienen, dass der marktübliche erzielbare Ertrag für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum ermittelt werden kann. Es handelt sich hierbei, um ein relativ kompliziertes und mehrstufiges Verfahren.

Grafik

3.2.2 Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren findet bei Geschäftsgrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken, Teileigentum und sonstigen bebauten Grundstücken Anwendung. Bei diesem Verfahren wird nicht auf den Ertrag, sondern auf die Herstellungskosten abgestellt. Das Sachwertverfahren ist ebenfalls sehr komplex und verläuft über mehrere Stufen.

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4. Was können wir als Steuerberater für Sie tun?

Unsere Immobilien- und Steuerexperten erstellen für Sie eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes. Hierbei werden wir alles versuchen, um den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten. Aufgrund unserer umfangreichen Erfahrung mit Immobilien haben wir uns intensiv mit der neuen Grundsteuerreform befasst und eigene Grundsteuer-Kalkulationssoftware erstellt. Mit dem Programm können wir Ihre Grundstücksdaten erfassen und anschließend den Grundsteuerwert berechnen, um ihn dann in die Grundsteuererklärung einzuarbeiten. Im Ergebnis erhalten Sie von uns eine fertige Grundsteuererklärung.

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